Aufgrund der Beschlüsse des Nationalrats in der Wintersession 2018 habe ich einige Fragen an den Regierungsrat des Kantons Aargau gerichtet .Und er bestätigt meine Befürchtungen: Ausnahmen wie heute wären bei einer Unterversorgung nicht mehr möglich. Die Hoffnung liegt nun auf dem Ständerat - korrigiert er diese schlechte Vorlage? Lesen Sie hierzu den Beitrag in der az Aargauer Zeitung vom 13. April 2019 oder meine Interpellation und deren Beantwortung durch den Regierungsrat:
Ausnahmebewilligungen für Hausärzte im Aargau könnten bald nicht mehr zulässig sein