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Wie weiter mit dem Zivilschutz?: Regierungsrat prüft die Leistungsaufträge und Organisationvorgaben

Das Bundesparlament hat in der Wintersession 2019 das neue Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG) beschlossen. Es ist zu erwarten, dass den Zivilschutzorganisationen (ZSO) künftig nicht mehr genügende Angehörige des Zivilschutzes (AdZS) zur Verfügung stehen werden, um die Leistungsaufträge und Organisationsvorgaben des Kantons erfüllen zu können. Der Regierungsrat wird nun aufzeigen, wie der Kanton Aargau mit den Änderungen im Zivilschutz umgehen will. Er hat ein entsprechendes Postulat entgegengenommen.

In der Beantwortung der Interpellation 19.204 (Dr. Titus Meier, FDP, Brugg) beurteilt der Regierungsrat die Entwicklung der Bestände im Zivilschutz als beunruhigend. Die Rekrutierungszahlen im Kanton Aargau sind zwischen 2014 und 2018 um rund zwei Drittel eingebrochen. Mit der Totalrevision des BZG, das voraussichtlich am 1. Januar 2021 in Kraft tritt, erfolgt zudem eine Reduktion der Dienstdauer. Es ist absehbar, dass die Bestände in den ZSO einbrechen werden. Für die ZSO und demnach auch die Gemeinden hat diese Bundesreform deshalb einschneidende Konsequenzen.

Leistungsaufträge sollen überprüft werden
Jede ZSO hat viele verschiedene Leistungsaufträge, die sie zum Schutz der Bevölkerung erfüllen können müssen. Diese Leistungsaufträge ergeben sich aus der Gefährdungsanalyse, der Bevölkerungszahl sowie dem Bestand. Brechen nun die Bestände ein, so können die ZSO gewisse Leistungsaufträge künftig kaum mehr erfüllen, weil sie schlicht zu wenige AdZS haben.

Organisationsvorgaben können nicht erfüllt werden
Im November 2013 beschloss der Regierungsrat die Konzeption Zivilschutz Aargau, wonach der Zivilschutz im Kanton Aargau noch aus 11 ZSO-Regionen bestehen soll. Seither gibt es in den verschiedenen Regionen Fusionsbestrebungen zu grösseren Organisationseinheiten.

Gleichzeitig gibt der Regierungsrat in der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz vor, dass ZSO mit über 60'000 Einwohnerinnen und Einwohnern in einer Bataillonsstruktur geführt werden müssen. Hierfür wären in einer ZSO rund 500 bis 600 AdZS notwendig. Aufgrund der zu erwartenden Bestandeseinbrüche werden die ZSO kaum über genügend AdZS verfügen, um ein Bataillon aufstellen zu können.

Der Regierungsrat hat das Postulat entgegengenommen und wird aufzuzeigen, wie der Kanton Aargau mit den Änderungen im Zivilschutz umgehen will.

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