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Neues Aargauer Schätzungswesen

Neues Aargauer Schätzungswesen

Der Regierungsrat hat eine Anhörung zur Revision des Aargauer Steuergesetzes durchgeführt. In der Vorlage geht es um eine Anhebung des Eigenmietwerts sowie eine Änderung des Schätzungswesens.

Erhöhung der Eigenmietwerte
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2020 besagt, dass der Eigenmietwert die Grenze von 60 % des Marktmietwerts in keinem Fall unterschreiten darf. Dieses Urteil gilt es in einer Revision des Aargauer Steuergesetzes abzubilden. Gegen den Grundsatz wird sich der HEV Aargau nicht wehren können. Der Regierungsrat rechnet allerdings in der Anhörungsvorlage damit, dass sich die Eigenmietwerte aufgrund dieser Vorgabe im Kanton Aargau gegenüber 2016 um 4 Prozent erhöhen werden. Wichtig erscheint dem HEV Aargau, dass spezifische aargauische Verhältnisse in der Ermittlung des Eigenmietwertes berücksichtigt werden. So bezweifeln wir aufgrund der wiederholten Senkung des Referenzzinssatzes, dass in den vergangenen Jahren bei älteren Objekten Mietzinserhöhungen stattgefunden haben, womit eine Anpassung des Eigenmietwerts bei älteren Objekten zumindest fraglich erscheint. Auf keinen Fall akzeptiert der HEV Aargau eine Erhöhung des Eigenmietwerts auf über 60 % des Marktmietwerts.

Neues Schätzungswesen
Die Liegenschaften im Kanton Aargau wurden letztmals 1998 eingeschätzt, also vor knapp 25 Jahren. Der Regierungsrat möchte nun eine Neueinschätzung aller Liegenschaften vornehmen und den Prozess der Schätzung ändern. Neu soll alle 5 Jahre anhand von Schätzungsparametern eine digitalisierte Schätzung der Liegenschaften vorgenommen werden. Der Steuerwert wird dabei auf einem durch Marktanpassungsfaktoren korrigierten Sachwert einer Liegenschaft basieren. Ein sogenannter Unschärfefaktor trägt dann der Ungenauigkeit einer solchen digitalisierten Schätzung Rechnung. Dabei soll die Unschärfe der Schätzung zugunsten des Eigentümers ausgelegt werden, um dem verfassungsmässigen Auftrag, wonach selbstgenutztes Wohneigentum zu fördern sei, nachzukommen. Die Antwort, wie dies erfolgen soll, bleibt der Regierungsrat allerdings (noch) schuldig. 

Forderungen des HEV Aargau
Mit der Anhörungsantwort hat der HEV Aargau drei klare Forderungen an den Regierungsrat gerichtet.

  1. Betreffend Eigenmietwert fordern wir den Regierungsrat auf, dass in der Botschaft an das Parlament aufzuzeigen ist, wie der angekündigte kantonale Immobilienpreisindex ausgestaltet werden soll und dass eine Unterscheidung zwischen älteren Liegenschaften und Neubauten vorgenommen wird.

  2. Beim Schätzungswesen ist die Umsetzung der in Aussicht gestellten Grundsätze der vorsichtigen Bewertung zentral. Wir fordern hierzu die Einsetzung eines Fachgremiums, das auch mit Experten ausserhalb der Verwaltung bestückt ist. So wäre glaubwürdig sichergestellt, dass das neue Schätzungswesen auch tatsächlich nach dem Grundsatz der vorsichtigen Bewertung umgesetzt würde.

  3. Und schliesslich fordern wir, dass in derselben Vorlage die mutmasslich rund 120 Millionen Franken Steuermehreinnahmen vollständig über eine Senkung des Einkommens- oder Vermögenssteuertarifs kompensiert werden.

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