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Neuregelung für die Sonderschulzuweisung – Der Kanton muss ein bedarfsgerechtes Angebot an Sonderschulplätzen schaffen oder zahlt an Privatschulen mit

Der Grosse Rat überwies eine Motion für eine Neuregelung in der Sonderschulfinanzierung mit 80 zu 39 Stimmen. Kommt der Kanton seiner gesetzlichen Pflicht zur bedarfsgerechten Bereitstellung von Sonderschulplätzen nicht nach, so muss er Zuweisungen an Privatschulen mitfinanzieren.

Eine Zuweisung in eine Sonderschule bedarf vorgängig einer Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD). Kommt der SPD zum Schluss, dass eine Beschulung in einer Sonderschule angebracht ist, können die Gemeinden eine Zuweisung beschliessen.

Das Problem ist aber, dass es im Kanton Aargau zu wenige anerkannte Sonderschulplätze gibt. Wird kein Platz gefunden, müssen die Gemeinden auf Privatschulen ausweichen, die aber vom Kanton nicht mitfinanziert werden. Und dies, obwohl der Kanton die gesetzliche Pflicht hätte, genügend Sonderschulplätze zu schaffen.

Ausreichend Sonderschulplätze wichtig für ganzes System
Genügend Sonderschulplätze sind dringend notwendig. Es ist zentral, dass Kinder, die nicht in die Regelschule gehören, an eine anerkannte Sonderschule zugewiesen werden können. Ansonsten leiden darunter nicht nur alle anderen Schülerinnen und Schüler, sondern auch das betroffene Kind. Und: Die vom Kanton forcierte integrative Schulung vertreibt uns die Lehrerinnen und Lehrer, weil sie ihrem Berufsauftrag nicht nachkommen können und verständlicherweise schlichtweg keine Lust mehr haben, Schülerinnen und Schüler zu betreuen, die nicht in die Regelschule gehören.

Im Übrigen: Es wird nicht zu einem Fehlanreiz und einer inflationären Sonderschulzuweisung kommen. Einerseits braucht es weiterhin eine Abklärung durch den SPD und andererseits kostet ein Sonderschüler die Gemeinden ein Vielfaches als die Integration in der Regelschule.

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