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Revision Waldgesetz – Grosser Rat verankert Holzförderartikel im Gesetz

Der Grosse Rat hat der Revision des Waldgesetzes in der ersten Lesung mit 129 zu 7 Stimmen zugestimmt. Grösster Diskussionspunkt war die Verankerung eines Holzförderartikels im neuen Waldgesetz. Die FDP-Fraktion hatte sich geschlossen dagegen ausgesprochen.

Auslöser der Teilrevision des Waldgesetzes ist die Einführung der Schutzwaldpflege. Im Kanton Aargau sind rund 2‘750 Hektaren Schutzwald vorhanden, was 5.6 Prozent der Aargauer Waldfläche entspricht. Die Schutzwaldpflege wird durch den Bund mit pauschalierten Beiträgen pro Hektare unterstützt. Die verbleibenden Kosten für die Schutzwaldpflege werden durch den Kanton und die Nutzniessenden der Schutzwaldeingriffe getragen.

Bestimmungen zur Schutzwaldpflege
Mit dem Schutz des Siedlungsgebiets und der Infrastrukturanlagen profitieren die Einwohnergemeinden direkt von der Wirkung von Schutzwald, deshalb sind mit „Nutzniessende“ in erster Linie die Einwohnergemeinden gemeint. Ebenfalls profitieren die privaten Liegenschaftsbesitzer. Da die Bestimmung eines spezifischen Sondervorteils jeder einzelnen Liegenschaft zu kompliziert wäre, hat der Grosse Rat dem Vorschlag des Regierungsrats zugestimmt, dass die Kosten der Nutzniessung für alle Liegenschaftsbesitzer durch die jeweilige Gemeinde getragen werden. Die Gemeinde Thalheim mit der grössten Schutzwaldfläche im Kanton Aargau müsste demnach einen jährlichen Beitrag von 7000 Franken für die Schutzwaldpflege aufwenden.

Holzförderartikel im Waldgesetz verankert
Der Grosse Rat hat einen Artikel zur Holzförderung ins Gesetz aufgenommen. Demnach soll der Kanton die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz als Bau- und Werkstoff sowie als Energieträger bei eigenen Bauten und Anlagen fördern. Die FDP-Fraktion hat sich einstimmig gegen diesen Artikel ausgesprochen. Denn eine solche Bestimmung gehört nicht in ein Gesetz, sondern in die Immobilienstrategie des Kantons. Zudem ist Holz als Baustoff oder Energieholz nur dann ökologisch sinnvoll und nachhaltig, wenn die Nutzungsförderung keine Übernutzung des Waldes auslöst und tatsächlich nur einheimisches Holz auch hier verarbeitet oder verbrannt wird. Submissionsrechtlich ist es aber gerade verboten, einheimisches Holz auszuschreiben. Eine einseitige Bevorzugung eines einzelnen Baustoffs widerspricht des Weiteren jeglichem liberalen Gedankengut und der Technologieoffenheit, denn bereits heute wird auch CO2-freier Beton hergestellt. In der Konsequenz der Umsetzung eines solchen Artikels müsste der Kanton für seine Immobilien zwingend Holzschnitzelheizungen vorsehen, obwohl diese allenfalls nicht die ökologisch wie ökonomisch beste Lösung darstellten. Der Grosse Rat hat den Artikel allerdings mit 90 zu 46 Stimmen angenommen.

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