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Grosser Rat erhöht Rücklagefonds auf 30 Prozent

Im Jahr 2016 wurde für die Berufsfachschulen in der beruflichen Grundbildung eine Schwankungsreserve von 10 Prozent der Betriebskosten eingeführt. Damit sollte verhindert werden, dass die Berufsfachschulen überhöhte Gemeindebeiträge verlangten und Kapital anhäuften. Der Grosse Rat hat nun in 1. Beratung diese Reserve auf 30 Prozent erhöht.

Der Grosse Rat hat in einer Revision des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung (GBW) im Jahr 2016 eine Schwankungsreserve, den sogenannten Rücklagenfonds, von 10 Prozent der Betriebskosten eingeführt. Damit sollte verhindert werden, dass die Berufsfachschulen überhöhte Wohnortsbeiträge erheben und Kapital anhäuften. Seitdem diese Regelung in Kraft ist, hat sich allerdings gezeigt, dass 10 Prozent ein zu tief angesetzter Wert ist. Die Folge sind Liquiditätsengpässe und  starke Schwankungen in den jährlich festzulegenden Wohnortsbeiträgen. Der Grosse Rat hat deshalb im Jahr 2021 eine Motion überwiesen, welche eine Erhöhung dieses Rücklagenfonds auf 30 Prozent verlangte.

Mit der Revision des Berufs- und Weiterbildungsgesetzes legte der Regierungsrat nicht nur eine Änderung zum Rücklagenfonds vor, sondern integrierte zwei weitere kleinere Anpassungen: So soll erstens das Pilotprogramm Integrationsvorlehre (INVOL) verstetigt werden. Es schafft ein Brückenangebot für Erwachsene, die wesentliche Teile der obligatorischen Schule nicht in der Schweiz absolviert haben und bereitet diese auf eine berufliche Grundbildung vor. Und zweitens sollen Berufslernende künftig von einer Begabtenförderung profitieren können, was die Berufsbildung insgesamt stärken wird.

20 oder 30 Prozent?

Die Diskussion im Grossen Rat drehte sich einzig um die Höhe des Rücklagenfonds. SVP, GLP und EVP machten sich für 20 Prozent stark, FDP, Mitte, SP und Grüne für 30 Prozent. Warum? Der Schulvorstand einer Berufsfachschule macht jeweils im Herbst das Budget für das nächste Schuljahr. Dies macht er anhand der gemeldeten Lehrverhältnisse in den verschiedenen Berufsgruppen. Allerdings werden bis kurz vor Schulstart Lehrverhältnisse abgeschlossen, was zu notwendigen Klassenteilungen und damit hohen Kostenfolgen führt.

Die Wohnsitzgemeinden der Lernenden zahlen einen Gemeindebeitrag. Dieser deckt die budgetierten Betriebskosten abzüglich des Kantonsbeitrags, weiteren Einnahmen und zu viel erwirtschafteter Überschüsse aus den Vorjahren (Rücklagenfonds). Je kleiner der Rücklagenfonds, umso grösser die jährlichen Schwankungen der Wohnortsbeiträge. Mit einem grösseren Rücklagenfonds kann die Liquidität der Berufsfachschulen gesichert und könnten die Wohnortsbeiträge über die Jahre geglättet werden.

Schliesslich setzte sich in dieser Frage eine knappe Mehrheit für eine Erhöhung des Rücklagenfonds auf 30 Prozent durch.

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