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Wertminderung durch Windenergieanlagen?

Wertminderung durch Windenergieanlagen?

Wüest und Partner hat 2019 im Auftrag des Kantons Thurgau eine Untersuchung der Preiseinwirkung von Windenergieanlagen auf Einfamilienhäuser erstellt. Sie kommt zum Schluss, dass aufgrund der erst wenigen erstellten und geplanten Windenergieanlagen in der Schweiz keine abschliessende Aussage möglich sei. Es gibt aber vereinzelte Studien aus dem Ausland, v.a. aus Deutschland, die zum Ergebnis kommen, dass Liegenschaften in der Nähe von Windenergieanlagen einen Wertverlust von bis zu 20 Prozent erleiden würden.

Es wäre für viele Aargauer Hauseigentümerinnen und -eigentümer interessant zu erfahren, ob ihre Immobilien in der Umgebung von Windenergieanlagen einen Wertverlust erleiden würde. Denn im Kanton Aargau sind zwei Projekte zu Windenergieparks in der Planung weit fortgeschritten. Einerseits der Windpark Burg AG oberhalb von Oberhof im Fricktal und andererseits der Windpark Lindenberg AG im Freiamt.

Bringt Interpellation Klarheit?

In einer im Grossen Rat eingereichten Interpellation richte ich daher ein paar Fragen an den Regierungsrat. Ich möchte wissen, ob der Regierungsrat bereit wäre (wie der Kanton Thurgau), eine Studie in Auftrag zu geben, welche die Fragestellung nach der Wertminderung von Immobilien in der Nähe von Windenergieanlage zum Gegenstand hätte. Denn mittlerweile ist die Datenlage aufgrund einiger in der Planung weit fortgeschrittener Windparks in der Schweiz deutlich besser.

Daraus folgend stelle ich auch die Frage, ob neben Entschädigungen für die Gemeinden und Grundeigentümer auch Entschädigungen für in der Nähe wohnende Hauseigentümerinnen und -eigentümer denkbar sind, wenn sie einen Wertverlust erleiden.

Es gibt vier Immissionen von Windenergieanlagen, die einen Einfluss auf die Wertminderung von Liegenschaften haben können: Der Lärm, der Schattenwurf, der Eiswurf und die Sichtbarkeit. Entscheidend sind Höhe und Leistung der Windenergieanlage sowie deren Abstand zur Liegenschaft. Während der Einfluss von Lärm, Schattenwurf und Eiswurf räumlich auf maximal rund 1500 Metern eingegrenzt werden kann, sieht dies bei der Sichtbarkeit ganz anders aus. Es wird davon ausgegangen, dass die Sichtbarkeit erst ab einer Distanz von 10 Kilometern keinen Einfluss mehr auf den Wertverlust einer Immobilie hat. In diesem Radius wären vom Windpark Lindenberg allerdings grosse Teile des Freiamts und Teile des Kantons Zug mit hohen Immobilienwerten betroffen.

Ich bin gespannt, ob sich der Regierungsrat dieser Thematik bewusst ist und Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer aus seiner Sicht bei Wertminderung ihrer Liegenschaft entschädigt werden müssen.

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