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Totalrevision Schulgesetz braucht Korrekturen in der 2. Beratung – Durchzogene Bilanz für freisinnige Anliegen

Nachdem die Debatte über die Totalrevision des Aargauer Schulgesetzes am 22. Oktober 2024 gestartet wurde, fand sie am 5. November 2024 ihren Abschluss. Nochmals waren starke freisinnige Argumente gefragt, die aber auch dieses Mal nur teilweise zum Erfolg führten. So bleibt die Bilanz nach der 1. Beratung sehr durchzogen. Zwar wurden viele FDP-Anträge mit Zustimmung des Regierungsrats diskussionslos genehmigt, doch in wichtigen Punkten fand die FDP (noch) keine Mehrheit.

Nach mehreren Stunden der Debatte im Grossen Rat konnte die Totalrevision des Aargauer Schulgesetzes in 1. Beratung verabschiedet werden. Grundsätzlich gilt festzuhalten, dass die mitte-links-grüne Mehrheit bei diversen Themen die Muskeln spielen liess und jeweils geschlossen agierte. Es ist von grossem Glück für die freisinnige, liberale Politik, dass diese Mehrheit für die 2. Beratung so nicht mehr bestehen wird. Die FDP wird damit zum Zünglein an der Waage, in welchen Punkten eine Korrektur erfolgen könnte.

Ausserschulische Jugendarbeit
Die mitte-links-grüne Mehrheit im Grossen Rat wollte die kantonalen Beiträge an die ausserschulische Jugendarbeit auf Vereine und Verbände ausweiten. Bisher stehen diese Gelder nur den professionellen Strukturen der Gemeinden und Kirchgemeinden offen. Alle weiteren Organisationen, die in der Jugendarbeit tätig sind (Jungwacht / Blauring, Pfadi etc.), erhalten für ihre wertvolle Arbeit Gelder aus dem Swisslos-Fonds. Der Bildungsdirektor hat in der Debatte präzise und schlüssig erläutert, dass bei einer Ausweitung auf Vereine und Vereine eben diese die geforderte Professionalität an die Strukturen erfüllen müssten, was nicht im Interesse der miliztätigen Organisationen sei. Die mitte-links-grüne Mehrheit im Grossen Rat wollte dies nicht einsehen und setze sich deutlich durch.

Strafprozessordnung oder Gemeindegesetz?
Die FDP-Fraktion wollte für die 2. Beratung nochmals eine Auslegeordnung, ob bei Verstössen gegen die Mitwirkungspflichten oder bei Schulversäumnis tatsächlich das vom Regierungsrat vorgeschlagene Verfahren gemäss Strafprozessordnung angewendet werden muss oder ob nicht wie bisher das Verfahren nach Gemeindegesetz genüge. Es geht um die Frage, ob die Staatsanwaltschaften mit solchen Fragen belastet werden sollen, oder ob nicht der Gemeinderat, der nahe am Geschehen ist und zeitnah agiert, dafür zuständig bleiben soll. Der Gemeinderat hat – wie in Bausachen – die dafür notwendigen Kompetenzen. Im Sinne der Verfahrensökonomie sollte kein aufwändiges Verfahren angestrebt werden. Der entsprechende Prüfungsantrag wurde vom Grossen Rat überwiesen.

Keine unabhängigen Vorsorgeuntersuche
Vor rund einem Jahr wurde der Fall Läderach bekannt. Der Vorwurf des Missbrauchs von Kinder und Jugendlichen an einer Privatschule schlug mediale Wellen weit über die Landesgrenzen hinaus. Mit einem Antrag wollten wir erreichen, dass sich Schülerinnen und Schüler von Privatschulen der obligatorischen Vorsorgeuntersuchungen beim schulärztlichen Dienst der öffentlichen Schule zu unterziehen haben. Damit könnten allenfalls Missbrauchsfälle aufgedeckt werden, da kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Arzt und Schule besteht. Unverständlicherweise wurde dieser Antrag wegen SP, GLP und SVP mit 60 zu 62 Stimmen äusserst knapp abgelehnt.

Bürokratiemonster dank der FDP verhindert
Eine Motion, die im Grossen Rat entgegen der Haltung des Regierungsrats überwiesen wurde, verlangte, dass die Anstellungsbehörden bei den Lehrpersonen vor deren Anstellung und danach periodisch einen Privatauszug bzw. einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister einfordern müssten. Die FDP-Fraktion war bereits gegenüber der Motion kritisch eingestellt und hat daher einen Antrag gestellt, dass dieser Nachweis nur bei der Anstellung, nicht aber periodisch erforderlich sein soll. Sind Lehrpersonen nämlich in Strafverfahren involviert, so informieren die Staatsanwaltschaften die Anstellungsbehörde über Strafverfahren und verfahrensabschliessende Entscheide, wenn die Anstellungsbehörde auf diese Information angewiesen ist. Dies erfolgt unmittelbar – und auch bei laufenden Strafverfahren – und nicht erst nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Periode. Dies gilt auch interkantonal und ist wirkungsvoller. Diese unnötige Bürokratie können wir uns sparen. Der Grosse Rat schloss sich mit 68:60 Stimmen der Haltung der FDP an. Die unheilige Allianz zwischen SP und SVP konnte sich nicht durchsetzen.

Mittelschulgesetz gibt wenig Anlass für Diskussionen
Das neue Mittelschulgesetz gab derweil wenig Anlass für Diskussionen und war rasch beraten. Leider wurde wiederum ein mitte-links-grüner Antrag gutgeheissen, wonach der Kanton für Mittelschülerinnen und Mittelschüler Zugang zur Schulsozialarbeit zwingend zu gewähren hat. Bisher war eine Kann-Formulierung im Schulgesetz enthalten. Dies sollte nach Meinung der FDP auch so bleiben.

Korrekturen notwendig
Zum Schluss gilt festzuhalten, dass die Bilanz aus freisinniger Sicht durchzogen ist. Gegen die vereinigte mitte-links-grüne Bildungsideologie war (fast) kein Kraut gewachsen. Für die zweite Beratung, die unter neuer Zusammensetzung des Grossen Rats stattfinden wird, sind in einzelnen Punkten zwingend Korrekturen notwendig. Die FDP wird nun eine vertiefte Analyse der Ergebnisse der 1. Beratung machen und Allianzen zu schmieden versuchen, um diese Korrekturen herbeizuführen.

Totalrevision des Aargauer Schulgesetzes

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