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Gute Neuigkeiten fürs Eigentum im Advent

Gute Neuigkeiten fürs Eigentum im Advent

Der heisse Wahl- und Abstimmungsherbst ist vorbei. Bei den kantonalen Wahlen wurden jene Kräfte gestärkt, die für den Schutz des privaten Eigentums einstehen. Das sind gute Neuigkeiten für das Wohneigentum im Aargau und verspricht für die neue Legislatur 2025–2028 eine andere Prioritätensetzung in der kantonalen Politik. Und die Abstimmungen zu den beiden Mietrechtsvorlagen sind ebenfalls Geschichte.

Bevor das Jahresende Tatsache ist, wird der Grosse Rat noch die nächste Steuergesetzrevision behandeln. Die Erhöhung des Eigenmietwerts und die Erhöhung der Vermögenswerte aufgrund der Neuschätzung aller Liegenschaften spült Kanton und Gemeinden weit über 100 Mio. Franken an zusätzlichen Steuergeldern in die Kassen.

Die bürgerlichen Parteien haben gefordert, dass die Mehreinnahmen zu kompensieren sind. Bei 1000 Mio. Franken in der sogenannten Ausgleichsreserve, also quasi dem «Sparschwein» des Kantons, ist dies das Mindeste. Dieser Tage entscheidet sich, um wie viel und mit welchen Massnahmen der Kanton die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entlastet. Und die Hoffnung stirbt zuletzt, dass der Regierungsrat endlich seine Idee zur Erhöhung der Grundstücksgewinnsteuer fallen lässt. Der Grosse Rat hat ihm in aller Deutlichkeit bereits zwei Mal eine Absage zu dieser Massnahme erteilt; warum? Der Aargau ist heute im interkantonalen Vergleich bei den Grundstücksgewinnsteuer sehr gut aufgestellt. Wenn der Kanton in einem Steuerbelastungs-Ranking schon mal gut im Rennen liegt, ist angesichts der prallvollen Kassen keine künstliche Verschlechterung nicht angezeigt.

Zum Jahresende sind das durchaus gute Aussichten für uns. Ich wünsche Ihnen deshalb umso mehr eine ruhige, besinnliche und fröhliche Advents- und Weihnachtszeit.

 

 

 

 

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