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Ein neues (Sport-)Gesetz für den Aargau – FDP scheitert mit Rückweisungsantrag

Die FDP-Fraktion ist in der Frage, ob der Kanton Aargau ein Sportgesetz erhalten soll, gespalten. Die erste Beratung im Grossen Rat gab viel zu diskutieren: Es ging um Auslegungs- und Umsetzungsfragen sowie Rechtsgrundsätze. Letztlich aber dürfte das Sportgesetz im Rat eine solide Mehrheit haben.

Im Wesentlichen will das Sportgesetz an der heutigen Sportförderung zwei Punkte ändern: Erstens sollen Gemeinden in sogenannten Regionalen Sportanlagenkonzepten eine bessere regionale Koordination machen. Zweitens soll neben dem Swisslos Sportfonds neu auch die Möglichkeit bestehen, Mittel aus dem ordentlichen Budget für den Sport zur Verfügung zu stellen. Diese zwei Punkte sind dann auch die grössten Knackpunkte.

Regionale Sportanlagenkonzepte

Der Regierungsrat schreibt in der Botschaft, dass nur jene Gemeinden künftig Fördergelder für Sportinfrastrukturen erhalten sollen, die sich an einem regionalen Sportanlagenkonzept beteiligen. Im Gesetzestext allerdings steht, dass sich alle Gemeinden beteiligen müssen. Dieser Widerspruch löste sich auch während der Debatte nicht auf und es stellt sich die Frage, ob tatsächlich Gemeinden, die kein Interesse an weiteren Sportanlagen haben, bei einer regionalen Koordination mitmachen müssen. Schliesslich löst eine solche Planung mehrere Tausend Franken an Planungskosten aus.

Finanzierung von Sportinfrastrukturen

Bisher werden Sportinfrastrukturen einzig über den Swisslos Sportfonds finanziert. Sollen Sportinfrastrukturen nun mit Mitteln aus dem ordentlichen Budget finanziert werden dürfen? Oder sind dann Public-Private-Partnership Projekte wie die Argoviarena oder das Torfeld Süd in Aarau zum Scheitern verurteilt? Wenn Sportinfrastrukturen aus kantonalen Mitteln finanziert werden können, dann werden die linken Verhinderinnen und Verhinderer Aufschwung erhalten und Projekte mit privaten Investoren umso härter bekämpfen.

Rückweisungsantrag gescheitert

Egal ob das Sportgesetz befürwortet wird oder nicht: Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass der Gesetzesentwurf verschiedene handwerkliche Unzulänglichkeiten aufweist. So stimmen Aussagen in der Botschaft nicht mit dem Gesetzestext überein und es bestehen verschiedene Auslegungsfragen. In der Eintretensdebatte haben wir diese Widersprüche aufgezeigt und den Antrag gestellt,  das Gesetz zurückzuweisen mit dem Auftrag das Gesetz so zu überarbeiten, dass die Aussagen in der Botschaft mit dem Entwurf des Gesetzestextes übereinstimmen und der Gesetzestext so klar ist, dass keine Auslegungsfragen bestehen. Mit diesem Antrag ist die FDP allerdings deutlich gescheitert. Immerhin wurden dann in der Detailberatung die Prüfungsanträge überwiesen, um diese Widersprüche in der 2. Beratung – hoffentlich – bereinigen zu können.

Sportgesetz

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