Seit 2001 wird der Bau, Betrieb und Unterhalt der Strasseninfrastruktur aus der sogenannten Strassenkasse finanziert. Mit einem Postulat forderte Thierry Burkart im Jahr 2013, analog zur Strassenkasse auch eine Spezialfinanzierung für die öV-Infrastruktur (SF öV) aufzugleisen. Ziel dieser SF öV ist es, die Finanzierung von Infrastrukturprojekten für den öffentlichen Verkehr zu verstetigen und damit langfristig sicherzustellen.
Gegenüber der 1. Beratung im März 2017 gab es nun zwei wesentliche Änderungen. Erstens werden Busspuren im Rahmen von Verkehrsmanagementprojekten erstellt und finanziert – nur eigentrassierte Busspuren gehen zu Lasten der Spezialfinanzierung öV-Infrastruktur. Der Unterhalt erfolgt weiterhin aus der Strassenrechnung wofür diese eine Pauschalabgeltung von 1 Mio. Franken aus der öV-Spezialfinanzierung erhält. Damit erfolgt eine saldoneutrale Kompensierung. Zweitens wurde ganz klar festgehalten, dass die für ein Projekt bewilligte Höherverschuldung nicht auf ein anderes Projekt übertragen werden kann. Somit kann die Schuldenbremse nicht umgangen werden.
Die FDP hat sich im gesamten Prozess vehement für die Idee von Thierry Burkart eingesetzt. Erstens hört damit die Quersubventionierung von öV-Anlagen aus der Strassenkasse auf, was immer politisch ausgehandelt wurde und nicht selten zu einem orientalischen Basar verkam. Zweitens kann die Schuld an der Limmattalbahn mit einer solchen Spezialfinanzierung schneller abgetragen werden als mit einer Finanzierungsgesellschaft. Drittens wird die Finanzierung für Projekte verstetigt, was gerade bei Infrastrukturvorhaben aufgrund von Rechtsmittelergreifung oder anderen Projektverzögerungen wichtig ist, damit die gesprochenen Jahrestranchen nicht verfallen.
Bereits die Kommission Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) hatte der Spezialfinanzierung öV-Infrastruktur deutlich zugestimmt. Nun folgte ihr der Grosse Rat mit 96 zu 23 Stimmen.