Mit dem Postulat wird der Regierungsrat beauftragt, eine steuerpolitische Gesamtsicht abzugeben und dabei insbesondere folgende vier Punkte aufzuzeigen: a) eine detaillierte Analyse über die Gründe des sinkenden Steuerertrages bei den juristischen Personen und pro Kopf bei den natürlichen Personen; b) Analyse über gute und schlechte Anreize des aargauischen Steuersystems im wirtschaftlichen Gesamtkontext und interkantonalen Umfeld; c) Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III (SV 17); d) Vergleich des Kantons Aargau mit hinsichtlich Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur vergleichbaren Kantonen.
Ursachen für die Mindererträge
Im Jahr 2016 lag der Steuerertrag rund 74 Millionen Franken unter dem Budget. Gegenüber dem Vorjahr 2015 ging der Steuerertrag um 36 Millionen Franken zurück. Neben der Hauptursache der uferlosen Mehrausgaben, sind auch die Mindereinnahmen aus Beteiligungen und Steuern ein Grund dafür, dass der Aargau ein jährliches Defizit von 250 Millionen Franken aufweist.
Gemäss einer Studie der Wirtschaftsinformations-Firma CRIF zog der Kanton Aargau zwischen 2008 und 2015 am meisten Firmen überhaupt an. Viele Firmen zogen dabei aus den Kantonen Zürich und Zug zu. Die gute Erreichbarkeit, die freien Flächen, tieferen Steuern und niedrigeren Kosten seien wesentliche Gründe hierfür. Für das hohe Bevölkerungswachstum und die Migrationsflüsse ebenfalls v.a. aus Zürich in den Aargau dürften es wohl die gleichen Gründe sein.
Da der Kanton Aargau in den vergangenen Jahren ein überdurchschnittliches Bevölkerungswachstum zu verzeichnen hat, stellt sich die Frage, warum seit 2014 der Steuerertrag pro Kopf sinkt und ob allfällige Mitnahmeeffekte bestehen. Von daher ist in der vertieften Analyse nicht nur nach den Ursachen für die tieferen Steuererträge zu forschen, sondern auch nach den guten wie schlechten Anreizen des aargauischen Steuersystems.
Wer trägt die Aufgabenlast?
Selbstverständlich stellt sich an erster Stelle die Frage, welche staatliche Leistungen überhaupt in welcher Form erbracht werden sollen und wo wir Abstriche machen können bzw. wir unseren Kanton effizienter organisieren können ohne an Qualität einzubüssen. Es ist aber ebenso klar, dass staatliche Leistungen wie Bildung, Gesundheit, Infrastrukturen und soziale Sicherheit ihren Preis haben und entsprechend finanziert werden müssen.
Deshalb verlangen wir im Postulat eine Nutzen-Kosten-Analyse für die natürlichen und juristischen Personen im wirtschaftlichen Gesamtkontext und interkantonalen Umfeld. D.h. es soll die Frage beantwortet werden, ob die zur Verfügung gestellten Leistungen auch entsprechend steuerlich abgegolten werden oder ob die Steuerlast heute (zu) einseitig getragen wird.
Interkantonaler Vergleich
Eine sinnvolle Steuerpolitik ist Impulsgeberin für den Kanton und muss eine massvolle Steuerbelastung zum Ziel haben, die gezielte und wirkungsvolle Anreize schafft sowie das Steuersubstrat nachhaltig sichert. Der Kanton Aargau soll weiterhin steuerlich attraktiv sein, daher braucht es in einer Gesamtauslegeordnung auch einen Vergleich mit den Nachbarkantonen – aber nicht nur: Der Aargau soll mit vergleichbaren Kantonen hinsichtlich Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur verglichen werden.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III, die vom Schweizer Stimmvolk im Februar 2017 abgelehnt wurde. Diese Steuervorlage (SV 17) muss deshalb zwingend in diese steuerpolitische Gesamtsicht integriert werden.