Aktuell

Vorstösse zu den Berufsfachschulen und Sonderschulung, Heime, Werkstätten

Schonungslos hat der Regierungsrat am 17. Mai 2017 die Finanzlage des Kantons Aargau aufgezeigt und verschiedene Massnahmen zur Haushaltsanierung lanciert. Ein strukturelles Defizit von 250 Millionen Franken pro Jahr erfordert Reformen: Bestehende Aufgaben, Strukturen und Prozesse müssen hinterfragt werden, damit die Steuergelder effizient und effektiv eingesetzt werden. Die FDP-Fraktion hat daher zusammen mit anderen Fraktionen zwei Vorstösse zu den Berufsfachschulen und Sonderschulen, Heimen und Werkstätten eingereicht.

Am 30. August 2016 ist der Grosse Rat nicht auf das Geschäft „Standort- und Raumkonzept Sekundarstufe II (S+R)“ eingetreten. Der Grosse Rat wies darauf hin, dass eine umfassende Reorganisation den frühen und engen Einbezug der Berufsverbände, der Standortgemeinden sowie der Berufsfachschulen bedingt hätte und nicht nur einseitig die Kosten des Kantons, sondern auch diejenigen der Berufsverbände, der Lernenden, der Lehrpersonen und insbesondere der Gemeinden (Wohnortsbeiträge) hätte umfassen müssen.

Schaffung von Kompetenzzentren

Am 17. Mai 2017 hat der Regierungsrat bekannt gegeben, die Reorganisation der Berufsfachschulen nochmals anzugehen. Mit der Motion verlangen wir nun vom Regierungsrat, dass er möglichst rasch eine neue Vorlage unterbreitet. Es sollen Kompetenzzentren für die gewerblich-industriellen und kaufmännischen Berufsfachschulen geschaffen werden, womit wirtschaftlich sinnvolle und qualitativ hochstehende Berufsmaturitätszentren entstehen. Hierzu müssen die Schulen, Standortgemeinden und Berufsverbände von Beginn an eng einbezogen werden und neu die Gesamtkosten betrachtet werden.

Wir sind uns bewusst, dass diese Massnahme in den Regionen zu Verunsicherung führt und Widerstand auslösen kann, allerdings müssen wir uns die Frage stellen, welche Strukturen wir uns im Kanton Aargau noch leisten können. Es gibt zahlreiche Berufsfelder, die sich schweizweit organisieren und entsprechend wenige Kompetenzzentren in der ganzen Schweiz haben. Eine allfällige Reduktion von Schulstandorten ist somit auch für die Lernenden zumutbar – zumal sie die Schule nicht täglich besuchen müssen.

Mehr Sonderschüler trotz integrativer Schulung

Der Aufgabenbereich Sonderschulen, Heime und Werkstätte kostet den Aargau pro Jahr über 200 Millionen Franken. Zwischen 2011 und 2016 sind die Ausgaben um 17 Prozent angestiegen.

Die Einführung der integrativen Schulung an der Aargauer Volksschule hatte zum Ziel, dass weniger Kinder in Sonderschulen betreut werden müssten und dies insgesamt zu einer Kostensenkung führen würde. Wir stellen fest: Die Anzahl Kinder und Jugendlicher in Sonderschulen ist seither angestiegen und dadurch auch die Kosten – sowohl im Bereich der Volksschule durch Einführung der integrativen Schule als auch bei den Sonderschulen, Heimen und Werkstätten. Offensichtlich konnte die gewünschte Wirkung nicht erzielt werden. Vielmehr belegt der Aargau im interkantonalen Vergleich bei den Sonderschulzuweisungen mittlerweile einen der vordersten Ränge. 

Abschaffen von Fehlanreizen

Auch bei den Erwachsenen in Wohneinrichtungen, Werk- und Beschäftigungsstätten hat zwischen 2011 bis 2016 eine Mengenausweitung um fast 38% stattgefunden. Dieser Mehrbedarf ist zu einem grossen Teil durch die veränderte Altersstruktur von Menschen mit Behinderung in Einrichtungen und der zunehmenden Lebenserwartung dieser Menschen zu erklären. Allerdings hat der Regierungsrat bereits in einer Antwort auf eine FDP-Interpellation bestätigt, dass es auch Fehlanreize im System gibt. Diese führten dazu, dass Menschen mit tiefem Betreuungsbedarf in teuren Strukturen betreut würden. 

Eine vom Regierungsrat in Auftrag gegebene Studie hat ausgewiesen, dass der Kanton Aargau in diesem Bereich im Vergleich mit anderen Kantonen überdurchschnittliche Fallkosten hat. In einem Postulat verlangen wir zusammen mit der CVP-Fraktion, dass der Regierungsrat aufzeigen soll, wie die Fallkosten in diesem Bereich gesenkt werden können. Dabeidarf auf keinen Fall bei den Bedürftigen gespart werden. Das Ziel ist, bei Strukturen, Administration, Prozessen und Mitteleinsatz die Effizienz zu steigern und dadurch die Fallkosten zu senken. Weiter sind Massnahmen aufzuzeigen, wie die offensichtlich angebotsinduzierte Nachfrage gebrochen werden kann und lediglich Bedürftige in besonderen Einrichtungen betreut werden.

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