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Neues Energiegesetz löst keine Jubelstürme aus

Den einen ging das Gesetz viel zu weit, den anderen konnte es nicht weit genug gehen. Auch für die FDP waren die Diskussionen schwierig – der liberalen Ideologie folgen oder politische Verantwortung übernehmen? Die FDP-Fraktion entschied sich für die zweite Variante und trug einen Kompromiss mit, der bei niemandem Jubelstürme auslöst. Die Teilrevision des Energiegesetzes wurde in der Schlussabstimmung mit 80 zu 50 Stimmen schliesslich deutlich angenommen. Aufgrund des Behördenreferendums kommt es zur Volksabstimmung.

Im Mai 2017 nahm das Schweizer Stimmvolk das neue Energiegesetz des Bundes an. Dieses gibt Ziele vor, die bis 2020 bzw. 2035 zu erfüllen sind. Der Kanton Aargau brach diese Ziele in der Strategie energieAARGAU auf den Kanton Aargau herunter.

In der Tabelle sind die Ziele gemäss Energiestrategie 2050 und die per Ende 2017 erreichten Werte im Kanton Aargau ersichtlich.

 

Ziel 2020

Ziel 2035

Stand Ende 2017

Pro-Kopf-Endenergieverbrauch

-16%

-43%

-21.7%

Pro-Kopf-Stromverbrauch

-3%

-13%

-9.2%

 

 

 

 

Pro-Kopf-Treibstoffverbrauch

 

 

-18%

Pro-Kopf-Brennstoffverbrauch

 

 

-50%

Ziele der Energiestrategie 2050 im Vergleich zum Referenzjahr 2000 (Quelle: Energiestatistik Kanton Aargau).

 

Auch wenn die FDP Aargau im Jahr 2017 das neue Bundesgesetz abgelehnt hat, sollen nun die zur Zielerreichung notwendigen Massnahmen ergriffen werden. Mit der Teilrevision des Aargauer Energiegesetzes sollen Energie- und Stromverbrauch weiter reduziert werden. Die Reduktion von CO2 ist dabei lediglich ein Nebeneffekt – wird weniger fossile Energie verbraucht, sinkt automatisch auch die Menge an CO2.

 

Bund respektiert die Kantonskompetenz nicht

Mit dem neuen Energiegesetz des Bundes wurde im Jahr 2017 explizit den Kantonen die Kompetenz im Gebäudebereich übergeben. Bei der aktuell laufenden Revision des CO2-Gesetzes sehen die eidgenössischen Räte aber zu erreichende Grenzwerte auch im Gebäudebereich vor. Damit übersteuern die eidgenössischen Räte mit der Revision des CO2-Gesetzes die Kantone, was dem Energiegesetz des Bundes eigentlich widerspricht.

Fragwürdig ist diese Politik insbesondere deshalb, weil die Kantone – ganz im Gegensatz zum Bund – ihre Hausaufgaben bereits heute erledigen. Dies zeigt ein Blick auf die Tabelle: Während der Pro-Kopf-Verbrauch bei den Brennstoffen – also bei den Gebäuden – um 50 Prozent reduziert wurde und damit die Ziele für das Jahr 2035 bereits weit übertroffen sind, gibt es im Bereich der Treibstoffe noch viel zu tun. Dass der Bund sich in die Kompetenz der Kantone einmischt, wo nachgewiesen die Ziele erreicht werden, selbst aber seine Aufgaben im Bereich Mobilität nicht erfüllt, war in der Debatte um das neue Aargauer Energiegesetz ein fahler Beigeschmack.

 

Die wesentlichen Änderungen kurz zusammengefasst

  • Sanierungspflicht für zentrale Elektroboiler

Bestehende zentrale Elektroboiler müssen spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes saniert sein. Es dürfen dann keine Elektroboiler mehr eingesetzt werden.

  • Pflicht zur Eigenstromerzeugung

Alle Neubauten und Erweiterungen ab 100m2 Energiebezugsfläche bei bestehenden Gebäuden müssen künftig einen Anteil Eigenstrom produzieren – und zwar mit einer Leistung in der Höhe von mindestens 10 Watt pro m2 Energiebezugsfläche. Oder aber die Hauseigentümer beteiligen sich in gleichem Umfang an einer Anlage eines regionalen Energieversorgungsunternehmens.

  • Wärmeerzeugerersatz

Wärmeerzeuger mit fossilen Brennstoffen sind weiterhin erlaubt und dürfen auch wie bisher durch einen solchen ersetzt werden. Neu muss dann aber ein bestehendes Gebäude so ausgerüstet sein, dass die erneuerbare Energie mindestens 10% des massgebenden Bedarfs ausmacht. Um dies zu erreichen, muss eine Massnahme aus einer Liste von verschiedenen Standardlösungen umgesetzt werden – dazu gehören bspw. ein Fensterersatz, die Dämmung von Wänden und/oder Dach, die Installation von Sonnenkollektoren für die Warmwasseraufbereitung usw.

  • Grundsatz Betriebsoptimierung

Bei Nichtwohnbauten, die einen jährlichen Stromverbrauch zwischen 200'000 und 500'000 kWh aufweisen, muss künftig alle fünf Jahre eine Betriebsoptimierung durchgeführt werden. Dabei gibt es eine Empfehlung durch einen Energieberater, welche Massnahmen an den Gewerken Heizung, Lüftung, Klima, Kälte, Sanitär, Elektro und Gebäudeautomation vorgenommen werden könnten, um den Stromverbrauch zu senken.

 

Debatte im Grossen Rat

Die SVP hatte sich von Beginn an aus der Gesetzesberatung verabschiedet. Sie war zu keinem Zeitpunkt bereit, irgendwelche Konzessionen einzugehen, um einen bürgerlichen Schulterschluss CVP-FDP-SVP zu ermöglichen und lehnte alle Massnahmen kategorisch ab. Für die FDP-Fraktion hingegen war immer klar, dass diejenigen Massnahmen unterstützt werden, die ökologisch wirksam, wirtschaftlich tragbar, technisch sinnvoll und sozial akzeptiert sind.

SP, Grüne und Grünliberale wollten noch viel weitergehende Massnahmen durchbringen. So verlangten sie eine Sanierungspflicht für alle Ölheizungen bis 2040, die Sanierungspflicht für Elektroheizungen oder eine gesetzliche Verankerung der Gebäudeprogramme – und daraus folgend jährliche Millionensubventionen. Alle Anträge waren jedoch ebenso chancenlos wie die Streichungsanträge der SVP.

Für die FDP stellte sich schliesslich die Frage, ob der liberalen Ideologie gefolgt oder politische Verantwortung übernommen werden soll. Die FDP-Fraktion entschied sich klar für die zweite Variante.

Das neue Energiegesetz versetzt auch die FDP-Fraktion nicht in Jubelstürme – gerade der Zwang zur Eigenstromerzeugung widerspricht klar dem liberalen Grundsatz, wonach der Markt spielen soll (was er gerade in diesem Bereich sehr wohl täte). Die FDP hatte aber bereits in der Vernehmlassung eingebracht, dass die Stromerzeugung auf Grossanlagen nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch technisch sinnvoller sei und stattdessen ein Einkauf bei den regionalen Versorgern möglich sein soll. Unser Energiedirektor Stephan Attiger hat dieses innovative Modell ausgearbeitet, das nun Bestandteil der Aargauer Lösung ist und wohl als Vorbild für weitere Revisionen in anderen Kantonen dienen wird. Zudem gelang es der FDP mit der Erhöhung der Bagatellgrenze von 50 auf 100 m2 Energiebezugsfläche bei der Erweiterung von bestehenden Gebäuden, dass flächenmässig kleine Aufstocken, Anbauten oder Erweiterungen von dieser Massnahme nicht betroffen sein werden. Damit konnte die wirtschaftliche Tragbarkeit dieser Massnahme erhöht werden.

Auch die Fraktionen der SP und Grünen waren nicht restlos begeistert, waren aber ebenso bereit, Verantwortung zu übernehmen und dem Kompromiss zuzustimmen. Nur die Grünliberalen verhielten sich wie quengelnde Kinder und haben bewiesen, dass sie nicht reif sind, um politische Verantwortung zu übernehmen. Angesichts der getätigten Aussagen („ich schäme mich für dieses Gesetz“) und der Forderung nach einem Technologieverbot stellt sich nicht erst jetzt die Frage: „Seid ihr eigentlich noch liberal, oder überholt ihr links-grün bereits links“? Wenn eine selbsternannte liberale Partei ein komplettes Ölheizungsverbot fordert, so hat sie entweder keine Ahnung, was dies für viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer und demnach auch für Mieterinnen und Mieter finanziell bedeutet, oder aber der Etikettenschwindel wird spätestens jetzt für die Wählerinnen und Wähler sichtbar.

 

Politische Einordnung

Es ist der FDP-Fraktion bewusst, dass die im Aargauer Energiegesetz verankerten Massnahmen für viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer eine happige Aufgabe darstellen. Die Investitionskosten sind hoch und müssen gestemmt werden können – darüber täuscht auch die in vielen Fällen über die Lebensdauer wirtschaftliche Tragbarkeit nicht hinweg. Dennoch ist das Aargauer Energiegesetz für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in einer Gesamtbetrachtung sehr viel besser als das drohende CO2-Gesetz des Bundes.

Zum Schluss sei festgehalten, dass das Energiegesetz kein Technologieverbot enthält und beim Wärmeerzeugerersatz Handlungsoptionen für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer offenhält. In der Gesamtbeurteilung kam die FDP-Fraktion zum Schluss, dass das Gesetz ökologisch sehr wirksam, wirtschaftlich mehr oder weniger tragbar und technisch grossteils sinnvoll ist. Ob es sozial akzeptiert sein wird, werden wir bei der Volksabstimmung erfahren.

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