Der naturnahe Charakter der See- und Uferlandschaft des Hallwilersees ist schweizweit fast einzigartig. Die natürlichen Ufer, insbesondere die Flachwasser mit Schilf- und Seerosenbeständen sowie Riedflächen zeichnen den Hallwilersee aus. Der Schutz der Schilfgürtel und der Naturschutzgebiete ist eines der Ziele des Hallwilerseeschutzdekrets.
Spätestens in diesem Jahr konnte beobachtet werden, dass eine andere Trendsportart den Hallwilersee erreicht hat – das sogenannte "Stand up Paddling". Dabei ist leider festzustellen, dass einige Stand Up-Paddler die grundlegenden Schifffahrtsregeln nicht kennen (Tragepflicht von Schwimmhilfen ausserhalb der äusseren Uferzone, Ausweichpflicht, Fahrverbot in Naturschutzzonen, Abstand zu Schilf, Seerosen oder Binsen von mindestens 25 Metern etc.).
Da der Hallwilersee eine naturnahe Uferlandschaft aufweist, ist das Einwassern von Schiffen ausserhalb der öffentlichen Badeanlagen oder Hafenanlagen in Bezug auf den Naturschutz besonders heikel. Deshalb möchte ich vom Regierungsrat wissen, ob der Regierungsrat regulierende Elemente einführt wie bspw. das ausschliessliche Benützen von öffentlichen Badeanlagen oder Hafenanlagen zum Einwassern, um den Schutz der Wasserpflanzen wie Schilf, Binsen und Seerosen nicht zu gefährden. Oder wie Stand Up-Paddler auf die grundlegenden Schifffahrtsregeln hingewiesen werden können.
Aktuell
Naturschutz am Hallwilersee:Nicht alle Trendsportler kennen Regeln
Im Jahr 2015 lehnte es der Grosse Rat unter anderem aufgrund des Naturschutzes ab, das Kitesurfen auf dem Hallwilersee zuzulassen. Im Sommer 2020 konnte nun beobachtet werden, dass eine andere Trendsportart den Hallwilersee erreicht hat – das so genannte "Stand up Paddling". Da die Uferlandschaft besonders schützenswert ist, habe ich dem Regierungsrat in einer Interpellation ein paar Fragen gestellt.