Aktuell

Zwingende Korrekturen am kantonalen Förderprogramm

Ich schreibe diese Zeilen noch bevor wir das Resultat zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 13. Juni 2021 kennen. Unabhängig des Ausgangs der Abstimmung zum CO2-Gesetz beschäftigt das Thema Energie auch den Grossen Rat. Im Herbst 2020 hat das Aargauer Parlament entschieden, die jährlichen Fördermittel für das Gebäudeprogramm zu erhöhen.

Seit dem 1. März 2021 besteht im Kanton Aargau deshalb ein ausgebautes Förderprogramm für Energieberatungen, die Sanierung von Gebäudehüllen, den Ersatz von fossilen Heizungen und für Pilotanlagen. Es dauerte allerdings keinen Monat bis mich ein aufmerksamer Bürger kontaktierte und mir schrieb, dass der Anschluss an ein Wärmenetz vom Kanton Aargau nicht gefördert würde. Ob dieser Aussage war ich sehr erstaunt, weil ich mir aufgrund der parlamentarischen Beratung sicher war, dass sie nicht stimmen konnte. Ich ging aber der Sache nach und musste feststellen, dass der Bürger Recht hatte.

Doch wie kann das sein? Das Harmonisierte Fördermodell der Kantone aus dem Jahr 2015 (HFM 2015) sieht im Bereich der Wärmenetze zwei verschiedene Massnahmen zur Förderung vor. Entweder wird als Einzelmassnahme direkt der Anschluss gefördert (Massnahme M07) oder der Wärmenetzbetreiber erhält einen Förderbeitrag pro MWh und Jahr (Massnahme M18). Die allermeisten Kantone setzen auf eine Förderung des Anschlusses. Der Kanton Aargau aber fördert als einer von wenigen Kantonen die Wärmenetze mit einem Förderbeitrag an die Wärmenetzbetreiber. Der Kanton Bern wendet sogar beide Förderarten an.

Wo liegt denn nun das Problem? Während die Massnahme M07 kurzfristig einen Investitionskostenbeitrag an den Hauseigentümer bzw. die Hauseigentümerin leistet – wie bei allen anderen Einzelmassnahmen wie Stückholzfeuerungen, Pelletfeuerungen, automatischen Holzfeuerungen oder Wärmepumpen ebenfalls – führt eine Förderung der Massnahme M18 zu einem langfristig tieferen Energiepreis, weil der Wärmenetzbetreiber die Energie dank tieferer Investitionskosten günstiger verkaufen kann. Für die Technologieentscheidung beim Liegenschaftsbesitzer bzw. der Liegenschaftsbesitzerin ist aber relevant, wie hoch die Investitionen in das neue Heizsystem sind, insbesondere dann, wenn es sich um ältere Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer handelt, welche verständlicherweise kaum langfristige Unterhalts- und Betriebskostenrechnungen anstellen.

Im Kanton Aargau wird also der Anschluss an ein Wärmenetz gegenüber den anderen Technologien (Stückholzfeuerungen, Pelletfeuerungen, automatischen Holzfeuerungen oder Wärmepumpen) entschieden benachteiligt. Und dies obwohl gerade die Wärmenetze hinsichtlich des sich abzeichnenden Strommangels im Winter (Problematik der Winterlücke) im Vergleich mit anderen Einzelmassnahmen wie Wärmepumpen deutlich besser abschneiden.

Zusätzlich benachteiligt wird der Anschluss an das Wärmenetz dadurch, dass eine Erstinstallation eines Wasserverteilsystems beim Wärmenetzanschluss nicht gefördert wird, bei den übrigen Einzelmassnahmen wie Stückholzfeuerungen, Pelletfeuerungen, automatischen Holzfeuerungen oder Wärmepumpen aber schon. Das ist völlig absurd, überhaupt nicht logisch und widerspricht dem Grundsatz der Technologieneutralität.

Ich habe deshalb noch im März im Grossen Rat eine Motion eingereicht, welche sofort eine Änderung des Fördersystems für Wärmenetze fordert, damit bei allen Technologien gleich lange Spiesse herrschen.

Was lernen wir daraus? Wir Politikerinnen und Politiker sind immer sehr dankbar für Hinweise aus der Bevölkerung. Denn mit den Gesetzen oder Krediten geben wir zwar den Rahmen vor, aber die Verwaltung setzt diese um. Geschieht diese Umsetzung nicht zufriedenstellend, so müssen Korrekturen erfolgen. Dieses Beispiel zeigt aber auch auf, wie Fördersysteme schnell zu Fehlanreizen führen und – warum auch immer – einzelne Technologien benachteiligt werden.

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