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Stromausfall – und jetzt? – Alarmierung der Feuerwehr ist heute nicht sichergestellt

In den vergangenen zwei Jahren ist es mehrmals zu schwerwiegenden Ausfällen des Swisscom-Netzes gekommen. Die Wahrscheinlichkeit eines grossflächigen und langandauernden Stromausfalls – und damit ein Zusammenbruch der Telekommunikationsnetze – steigt. Auf das müssen die Blaulichtorganisationen vorbereitet sein. So stellt sich die Frage, wie die Feuerwehrmannschaft aufgeboten werden kann, wenn die üblichen Alarmierungssysteme ausfallen. Ich habe dazu eine Interpellation eingereicht.

Am 12. Februar 2020 ist es zu einem schwerwiegenden Ausfall des Swisscom-Netzes im Kanton Aargau gekommen. Am 8. Juli 2021 wiederholte sich der Komplettausfall der Notfallnummern, wodurch zum ersten Mal die Notfalltreffpunkte in Betrieb genommen werden mussten. Auch die Wahrscheinlichkeit einer Strommangellage bzw. eines grossflächigen Stromausfalls (Blackout) im Winter steigt aufgrund fehlender Energie, wovon auch die Telekommunikationsnetze und damit die Alarmierung der Blaulichtorganisationen betroffen sind.

Kantonales Notalarmierungskonzept
Ziel eines Notalarmierungskonzepts des Kantons ist es, die Notfalltreffpunkte in solchen Fällen in Betrieb nehmen zu können. Das Konzept stützt sich auf eine noch funktionierende, aber in der Vergangenheit mehrmals fehleranfällige Telekommunikationsinfrastruktur. Zudem basiert es auf der Überlegung, dass grossflächige und lang andauernde Stromausfälle angekündigt werden, was natürlich nur bei Strommangellagen und geplanten Abschaltungen im Rahmen von OSTRAL, nicht aber bei einem Blackout der Fall ist. Bei einem Blackout bleibt nicht viel Zeit bis die Telekommunikationsinfrastruktur komplett ausfällt.

Keine Alarmierung der Feuerwehr möglich
Das hat insbesondere für die Feuerwehren Folgen. So ist es zwar u.U. möglich, die Notfalltreffpunkte noch in Betrieb zu nehmen und mit der Einsatzzentrale und den Akteuren des Bevölkerungsschutzes verbunden zu sein. Es ist aber keine Alarmierung oder Nachalarmierung der Angehörigen der Feuerwehr (AdF) möglich. Ein Stromunterbruch oder Ausfall der Telekommunikationsinfrastruktur hätte heute fatale Folgen. Bis ins Jahr 2004 standen der Feuerwehr u.a. zur Mobilisierung der AdF die Bevölkerungsschutzsirenen mit dem Cis-Gis-Signal zur Verfügung. Dieses einst bewährte Mittel könnte theoretisch wieder aktiviert werden. In diesem Zusammenhang stelle ich dem Regierungsrat ein paar Fragen.

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