Als Präsidentin des HEV Aargau habe ich mich auf Themen rund um die Liegenschaften fokussiert. Ganz kurz möchte ich Ihnen diese fünf Vorstösse vorstellen:
- Investitionen in den Unterhalt von Liegenschaften werden steuerlich nicht immer gleich qualifiziert. Künftig sollen Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, auch dann steuerlich in Abzug gebracht werden können, wenn sie im Zusammenhang mit geringfügigen Um- und Ausbauten von bestehenden Gebäuden erfolgen. Nationalrätin Maja Riniker, unsere Aargauer Vertretung im Vorstand HEV Schweiz, hat gleichzeitig eine gleichlautende Motion im Nationalrat eingereicht, um diese Abzugsmöglichkeiten schweizweit einheitlich zu regeln.
- Heute kann der Bau einer Solaranlage grundsätzlich steuerlich in Abzug gebracht werden, wenn das Haus, auf oder an welchem die Anlage errichtet wird, vor mehr als fünf Jahren erstellt wurde. Nationalrat Jacques Bourgeois fordert in einer Motion, dass die Installation von PV-Anlagen auch bei Neubauten steuerlich in Abzug gebracht werden kann. Mit meinem Postulat möchte ich die Grundlage dafür schaffen, dass auch das kantonale Steuergesetz entsprechend geändert wird und PV-Anlagen auch bei Neubauten steuerlich abgezogen werden können.
- Für den Bau von PV-Anlagen ist keine Baubewilligung notwendig. Es reicht das Meldeverfahren. So können PV-Anlagen unbürokratisch erstellt werden. Mit einem Postulat möchte ich vom Regierungsrat geprüft haben, ob dieses Meldeverfahren in Übereinstimmung mit Bundesrecht auch auf andere Bauvorhaben ausgeweitet werden kann. Ich denke da bspw. an PV-Anlagen an Fassaden, den Heizungsersatz oder die Speicherung von Energie.
- Der Kanton soll viertens seine verwaltungsinterne Praxis überprüfen, wonach ein Heizungsersatz kein öffentliches Interesse ist. Ich habe Ihnen in einer früheren Ausgabe von einem Fall geschrieben, bei welchem ein Bauherr seine Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe ersetzen wollte. Dieses Bauvorhaben wurde vom Kanton aber nicht genehmigt, weil die Wärmepumpe im Unterabstand zur Kantonsstrasse gelegen hätte und ein rein privates Interesse an diesem Vorhaben bestünde.
- Schliesslich geht es einmal mehr darum, sämtliche Bestimmungen in Energiegesetz und Energieverordnung, Baugesetz und Bauverordnung und allenfalls weitere gesetzliche Bestimmungen zu überprüfen und sie zu streichen oder ändern, um die Anzahl der Bauvorschriften zu reduzieren und damit unnötige Hürden für energetische Massnahmen zu beseitigen.
Im Wesentlichen fordere ich den Regierungsrat also auf, statt neue Fördergelder zu beantragen und/oder neue Bestimmungen wie in einem neuen Energiegesetz zu erlassen, für einmal alles dafür zu tun, um zusätzliche Anreize für Investitionen in energetische Massnahmen zu schaffen und die unnötigen Hürden der Baubürokratie zu reduzieren. Wir werden sehen, ob der Regierungsrat mit der Neuauflage des Energiegesetzes endlich das eigenverantwortliche Handeln der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer unterstützt und diese Themen ernsthaft prüft und angehen will.