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Neuauflage des Energiegesetzes

Neuauflage des Energiegesetzes

Wir erinnern uns: Im September 2020 hat das Aargauer Stimmvolk das neue kantonale Energiegesetz knapp abgelehnt. Nun hat der Regierungsrat im Mai 2022 die Vernehmlassung zur Änderung des kantonalen Energiegesetzes gestartet. Der HEV Aargau hat bereits im Juli eine detaillierte Eingabe beim Regierungsrat gemacht und fordert in der Vorlage verschiedene Präzisierungen.

 Der Regierungsrat hat teilweise die Lehren aus der Ablehnung des Stimmvolks gezogen. So verzichtet er nun auf den Zwang zur Eigenstromproduktion. Auch beim zentralen Element der Vorlage, dem Heizungsersatz, kommt die Regierung einer Forderung des HEV nach und schlägt eine Härtefallklausel vor. Diese muss allerdings noch vereinfacht und alleine an die zur Verfügung stehenden Eigenmittel ausgerichtet werden. Wir werden sehen, ob die Mehrheit des Grossen Rats ebenfalls die Lehren aus der Abstimmung 2020 gezogen hat und die Präzisierungen des HEV Aargau unterstützen wird.

Was mich am Anhörungsbericht zum wiederholten Mal stört, ist die Ignoranz von Regierung und Verwaltung, wenn es um die Fakten zum Umsetzungsstand im Kanton Aargau geht. Statt die eigene kantonale Energiestatistik zur Hand zu nehmen, wird immer wieder eine veraltete Studie aus der Stadt Zürich zur Rechtfertigung der geplanten Massnahmen herangezogen. Verstehen Sie mich bitte richtig, die Anstrengungen sollen weiter gehen. Auch wir Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sind weiterhin gefordert, um die gesteckten Ziele zur Dekarbonisierung zu erreichen. Doch lasse ich es nicht auf uns sitzen, wenn gebetsmühlenartig behauptet wird, wir würden nichts tun und die Ziele nur mit Geboten und Verboten erreicht würden.

Schauen wir uns doch stattdessen an, was aktuell passiert: Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise steigen viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer früher als ursprünglich geplant auf erneuerbare Heizungssysteme um. Das zeigen auch die Anzahl Baugesuche in meiner Gemeinde für PV-Anlagen und Wärmepumpen. Bestätigt wird dies zudem durch die Gebäudetechnikbranche: Es können längst nicht alle Aufträge für einen Heizungsersatz noch in diesem Jahr ausgeführt werden.

Schliesslich lohnt sich ein Blick in die kantonale Energiestatistik und ein Vergleich mit den in der Energiestrategie 2050 und der kantonalen Strategie energieAARGAU definierten Verbrauchsziele gegenüber dem Referenzjahr 2000. Für eine Aussage zum Absenkungsstand im Gebäudebereich sollte zudem der Treibstoffverbrauch ausgeklammert werden. Deshalb stelle ich Ihnen auch noch die Senkung des Brennstoff- und Erdgasverbrauch dar. Diese Zusammenstellung zeigt, dass der Gebäudesektor im Kanton Aargau mehr als nur auf Zielkurs ist.

 

Ziele bis 2020

Ziele bis 2035

Stand Ende 2020

Pro-Kopf-Energieverbrauch

-16%

-43%

-31.7%

Pro-Kopf-Stromverbrauch

-3%

-13%

-14.6%

 

 

 

 

Pro-Kopf-Brennstoffverbrauch

 

 

-61.3%

Pro-Kopf-Erdgasverbrauch

 

 

-22.0%

Pro-Kopf-Verbrauch Brennstoff und Erdgas

 

 

-47.0%

Quelle: Energiestatistik des Kantons Aargau

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