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Hyperaktionismus im Bundesparlament

Hyperaktionismus im Bundesparlament

Die Herbstsession des Bundesparlaments 2022 ist bereits eine Weile her, doch lohnt sich eine genaue Analyse, was Nationalrat und Ständerat beschlossen haben.

 Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative
Im Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative verabschiedete das Bundesparlament konkrete Zwischenziele zum Absenken der Emissionen. Die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer müssen dabei wieder die strengsten Vorgaben erfüllen. Bis 2040 sollen die Emissionen im Gebäudesektor um 82 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Das Parlament hat hierzu ein mit zwei Milliarden Franken dotiertes Zehn-Jahres-Programm zum Ersatz fossiler Heizungen und Sanierungen verabschiedet. Pro Jahr sollen also 200 Millionen Franken für das Gebäudeprogramm eingesetzt werden. Die SVP hat das Referendum angekündigt. Voraussichtlich werden wir im Juni 2023 darüber abstimmen.

Der Bund greift damit einmal mehr in unzulässiger Art und Weise in die Kompetenz der Kantone ein. Denn Art. 89 der Bundesverfassung sagt klar, dass für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, vor allem die Kantone zuständig sind.

Änderungen im Energiegesetz
In einem dringlichen Bundesbeschluss hat das Parlament das Energiegesetz angepasst. So hat es am 30. September 2022 in Art. 45a des Energiegesetzes beschlossen, dass beim Bau neuer Gebäude mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300m2 auf dem Dach oder an der Fassade eine Solaranlage zu erstellen sei. Das Gesetz wurde per 1. Oktober 2022 dringlich in Kraft gesetzt.

Damit widersetzt sich das Parlament Art. 6 des Energiegesetzes. Dieser besagt nämlich, dass die Energieversorgung Sache der Energiewirtschaft ist. Es sind ganz sicher nicht die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die für die Energieversorgung zuständig sind, werden aber nun zur Stromproduktion verpflichtet.

Weiter hat das Parlament Bestimmungen für die Produktion von zusätzlicher Elektrizität aus Photovoltaik-Grossanalgen erlassen. Hierbei hat es bspw. beschlossen, dass keine Planungspflicht bestehe und deren Realisierung anderen nationalen, regionalen und lokalen Interessen grundsätzlich vorgehe. In einer Hauruck-Aktion wurden sämtliche rechtstaatlichen Grundsätze über den Haufen geworfen.

Keine gesetzgeberische Sorgfalt
Die beschriebenen Änderungen im Energiegesetz sind nicht nur inhaltlich störend. So hat es keine Anhörung gegeben wie dies sonst für Gesetzesänderungen in unserer Demokratie üblich ist. Niemand konnte sich also dazu äussern. Seit der ausserordentlichen Lage während der Corona-Pandemie bedienen sich Regierung und Parlament etwas zu rasch dem Notrecht. Es wird schon fast normal.

Grundsätzlich ist es problematisch, wenn sich das Bundesparlament weder an die demokratischen Prozesse, noch an die Bundesverfassung, noch an die eigens erlassenen Gesetze hält. Die notwendige gesetzgeberische Sorgfalt wurde in der Herbstsession nicht wahrgenommen.

Aargauer Energiegesetz – und jetzt?
Der Bund scheint die kantonalen Anstrengungen für ein Energiegesetz komplett zu übersteuern. Derweil gehen die Rückmeldungen der Aargauer Parteien zum Entwurf des neuen Aargauer Energiegesetzes in der Anhörung weit auseinander. Von geht zu weit (SVP), bis zu «ist aus der Zeit gefallen» (SP / Grüne / Grünliberale) ist alles zu vernehmen. Regierungsrat Stephan Attiger ist angesichts dieser Ausgangslage gut beraten, den Prozess zu sistieren und abzuwarten, ob der Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative vom Volk angenommen wird und was denn genau seitens Bund tatsächlich an Detailregulierung kommt.

Dieselbe Hauruck-Übung wie das Bundesparlament sollten der Aargauer Regierungsrat und der Grosse Rat nicht machen.

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