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Zwei oft genannte Behauptungen zum CO2-Gesetz

In einem Abstimmungskampf wird viel geschrieben, gesagt und auch behauptet. Es ist mir ein Anliegen, zwei Behauptungen, die im Zusammenhang mit dem CO2-Gesetz kursieren, richtigzustellen und Ihnen aufzuzeigen, was dies in der Umsetzung bedeutet.

Behauptung Nr. 1: Teure Sanierungsmassnahmen sind nicht notwendig, um die Grenzwerte zu erreichen.
Es wird behauptet, es reiche völlig aus, wenn eine Öl- oder Gasheizung bspw. durch eine Wärmepumpe ersetzt werde, um die CO2-Grenzwerte zu erreichen. Weitere Investitionen seien nicht notwendig.

Das stimmt nur in der Theorie. In der Praxis reicht in den seltensten Fällen ein reiner Heizungsersatz von fossil auf erneuerbar aus. Die Frage ist nämlich, wie gut bspw. eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in einem schlecht gedämmten Gebäude tatsächlich funktioniert. In vielen Fällen wird eine solche Wärmepumpe im Winter am Limit laufen, viel Strom «fressen» und die geforderten Temperaturen nicht erreichen können. Wenn die Öl- oder Gasheizung aussteigt, sind dann eben gleichzeitig Massnahmen an der Hülle oder/und eine Dachsanierung oder/und ein Fensterersatz notwendig, damit die Wärmepumpe auch wirklich effizient funktioniert und die entsprechende Heizleistung erreicht. Deshalb sind Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer plötzlich mit 3 bis 5 mal höheren Kosten konfrontiert.

Behauptung Nr. 2: Dank der Härtefallklausel sind die Bestimmungen zum Heizungsersatz tragbar.
Von den Befürwortern wird behauptet, es gebe ja die Härtefallklausel, womit das Gesetz für die Hauseigentümer tragbar sei. Tatsächlich, diese Härtefallklausel gibt es und ist im mittlerweile veröffentlichten Verordnungsentwurf zum CO2-Gesetz verschriftlicht. Sie definiert, in welchen Fällen die Grenzwerte nicht greifen – bspw. wenn die wirtschaftliche Tragbarkeit von Mehrkosten einer Massnahme nicht gegeben ist.

Viele Besitzerinnen und -besitzer von Altbauten werden sich die erzwungenen Sanierungsmassnahmen nicht leisten können, weil ihnen das dafür notwendige Kapital für die Investition schlicht fehlt. Ein Härtefall entsteht also eigentlich aufgrund der hohen Investitionskosten, die beim Umstieg auf eine erneuerbare Alternative anfallen und für viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer deshalb wirtschaftlich nicht tragbar sind.

Die Härtefallklausel ist aber so ausgelegt, dass sich die Frage der wirtschaftlichen Tragbarkeit einerseits auf die Massnahme selbst (und nicht den Eigentümer) und andererseits auf die Mehrkosten über die Lebensdauer bezieht. Entscheidend für die Beurteilung sind also neben den Investitions- auch die Energie- und Betriebskosten während der gesamten Lebensdauer. Damit wird bspw. eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in den meisten Fällen gemäss Gesetz «wirtschaftlich tragbar», aber nicht in der Realität.

Diese Härtefallklausel nützt den meisten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern mit tiefen und mittleren Einkommen also herzlich wenig, denn das Geld für den Heizungsersatz und/oder die notwendigen Sanierungen benötigen sie im Zeitpunkt der Investition. Wenn schon, dann hätte sich die Klausel auf die finanziellen Möglichkeiten des Eigentümers bzw. der Eigentümerin und ausschliesslich auf die Investitionskosten zu beziehen. Somit ist die Härtefallklausel zwar in der Theorie gut gemeint, hat aber in der Realität für die allermeisten Besitzerinnen und Besitzer von Altbauten keine Bedeutung, weil sie selten überhaupt zur Anwendung kommen wird.

Fazit
Das neue CO2-Gesetz führt bei einem Heizungsersatz dazu, dass schon ab 2023 bei rund 75% der Bauten bei einem Heizungsersatz zusätzliche Sanierungsmassnahmen durchgeführt oder das Heizsystem (Energieträger) gewechselt werden müssten. Bei den meisten Häusern ist ein Umstieg auf Wärmepumpen nicht ohne zusätzliche Massnahmen an der Gebäudeisolation möglich. Dies können sich aber viele Liegenschaftsbesitzer mit tiefen und mittleren Einkommen nicht leisten. Es trifft insbesondere Rentnerinnen und Rentner und junge Familien. Auch die Mieterinnen und Mieter sind betroffen, welche gemäss Studie des Bundesamts für Energie im Schnitt eine Mietzinserhöhung von 140 Franken stemmen müssten.

Geschätzte Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, wir erachten es als unsere Aufgabe, Sie über die Auswirkungen dieses Gesetzes zu informieren. Es war mir ein Anliegen, diese zentralen Punkte nochmals herauszuschälen und Ihnen aufzuzeigen, warum der Hauseigentümerverband empfiehlt, das CO2-Gesetz abzulehnen.

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