Aktuell

Vernunft gefordert

Der Grosse Rat hat am 17. September 2019 die Teilrevision des Aargauer Energiegesetzes in 1. Lesung mit 81 zu 48 Stimmen deutlich angenommen. In trockenen Tüchern ist die Revision allerdings noch lange nicht. Da noch Zahlen über die Wirksamkeit der einzelnen Massnahmen fehlen und diese bis zur 2. Lesung durch die Regierung unterbreitet werden, wurden grossmehrheitlich jeweils die Anträge der Regierung und der vorberatenden Kommission Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung angenommen. Totalopposition kam seitens der SVP – den Linksparteien inkl. der GLP ging das Gesetz zu wenig weit.

Das Schweizer Stimmvolk hat mit der Annahme der Energiestrategie 2050 im Jahr 2017 den Auftrag zur Weiterentwicklung des Aargauer Energiegesetzes gegeben. Das Bundesgesetz gibt den Kantonen die Kompetenz, die definierten Ziele im Gebäudebereich zu erreichen. Die Energiedirektorenkonferenz hat hierzu die sogenannten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) bereits in den 1990er Jahren entwickelt. Das aktuelle Aargauer Energiegesetz stammt aus dem Jahr 2012 und enthält bereits einige dieser MuKEn. Mit der Teilrevision sollen gewisse Standards verschärft werden.

Leider setzen die aktuellen MuKEn auf einem technologischen Stand von 2012 auf. Sie sind gebäudebezogen und in der Gesamtheit der Massnahmen ineffizient. Der Regierungsrat hat die Vorlage denn auch gegenüber der Vernehmlassung markant verbessert und ist zumindest teilweise vom einzelnen Gebäude weggerückt hin zu einer Systemsicht. Diese ist essentiell, wenn wir die Energiewende schaffen wollen. Der Schlüssel zum Ziel liegt in der Sektorkopplung und der notwendigen technologischen Innovation, überschüssigen Strom in grosser Menge saisonal zu speichern. 

Wie viel Zwang akzeptieren wir und wie lautet das Preisschild?

Die FDP hat zu Beginn der Beratungen klargemacht, dass sie für Massnahmen zu gewinnen ist, die ökologisch wirksam, ökonomisch verträglich, technisch sinnvoll und sozial akzeptiert sind. Unverhältnismässige Eingriffe in die Eigentumsfreiheit, Vernichtung von Investitionen oder Massnahmen, die gesetzgeberisch nicht notwendig sind und technologisch keinen Sinn machen, werden von der FDP nicht unterstützt.

Die entscheidende Frage für uns Freisinnige ist, wie viel Zwang und in welchen Bereichen wir akzeptieren. Um diese Frage abschliessend zu beantworten, sind konkrete Daten, Zahlen und Fakten notwendig, die aktuell noch fehlen. Vieles bleibt in den Aussagen über die Wirksamkeit von Massnahmen noch vage. Deshalb hat sich die FDP-Fraktion in der 1. Lesung zurückhaltend gezeigt und die jeweiligen Anträge des Regierungsrats und der Kommission Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung angenommen. Dies bedeutet aber nicht, dass die FDP das Gesetz auch lückenlos in der 2. Lesung unterstützen wird.

Im Abstimmungskampf um die Energiestrategie 2050 im Jahr 2017 behauptete die damalige Bundesrätin Doris Leuthard, dass die Energiewende lediglich 40 Franken pro Jahr und vierköpfigen Haushalt koste. Nun verlangt die FDP klare Preisschilder hinter den jewieligen Massnahmen. Nur so ist klar, was auf uns zukommt und zu was konkret wir ja oder nein sagen.

Noch lange nicht in trockenen Tüchern

Der Grosse Rat unterstützte zwar in der Schlussabstimmung die Teilrevision mit 81 zu 48 stimmen. Allerdings zeigte sich bereits in der 1. Lesung, dass das Vorhaben durch eine un-heilige Allianz stark gefährdet ist.

Auf der einen Seite geht den linken Parteien SP, Grüne und Grünliberale das Gesetz zu wenig weit. So fordern die Grünliberalen bspw. ein Öl-Heizungsverbot für neue Heizungen, also auch für den Ersatz, und eine Sanierungspflicht für alle Öl-Heizungen innerhalb von 15 Jahren. Der SVP auf der anderen Seite gehen die Massnahmen viel zu weit. Schliesslich lehnten SVP und Grünliberale zusammen ab. Die Grünliberalen wollen also lieber kein revidiertes Gesetz als eines, das einen weiteren, wichtigen Schritt nimmt.

Dabei ist der Grosse Rat gut beraten, ein Energiegesetz zu beschliessen, das von der Gesellschaft akzeptiert wird. Ansonsten droht uns gleiches Ungemach wie in den Kantonen Solothurn und Bern. Im Kanton Bern wurde das Energiegesetz sogar im Februar 2019 abgelehnt, als die Klimademonstrationen gerade voll im Gang waren. Zudem lehnte die Stimmbevölkerung des Kantons Aargau die Energiestrategie im Jahr 2017 ab. Der Grosse Rat sollte also nicht überborden. Gefordert ist Vernunft.

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