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NOK-Gründungsvertrag soll abgelöst werden:Neues Vertragswerk für die Axpo vom Grossen Rat genehmigt

Der Kanton Aargau hält zusammen mit dem AEW rund 28 Prozent an der Axpo, früher NOK. Der NOK-Gründungsvertrag zwischen den Kantonen Zürich, Aargau, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Glarus und Zug stammt aus dem Jahr 1914, ist also über 100-jährig. Mittlerweile hat sich die Schweizer Stromversorgung wesentlich verändert. So haben im Zuge der Schwierigkeiten der Axpo die Eigentümer ein flexibles, modernes Vertragswerk ausgearbeitet. Der Grosse Rat hat der Aufhebung des NOK-Gründungsvertrags zu Gunsten des neuen Vertragswerks mit 112 zu 11 zugestimmt.

Als im Jahr 1914 die damalige NOK gegründet wurde, war das Stromgeschäft ein reines Monopolgeschäft. Die Betreiber hatten ein Kraftwerk und die notwendigen Netze, um den Strom zu den Verbrauchern zu transportieren. Stromhandel war dannzumal noch kein Thema. Im 21. Jahrhundert sieht die Stromwelt ganz anders aus. Seit 2009 sind Produktion und Netz aufgetrennt. Das Schweizer Höchstspannungsnetz gehört seither der Swissgrid – die ehemaligen Eigentümer, u.a. Axpo mussten ihr Netz per 1. Januar 2013 an Swissgrid übertragen. Und auch der Stromhandel ist heute ein wesentlicher Bestandteil der Versorgungssicherheit.
 
Aufgrund der tiefen Strompreise in Europa erodierten in den letzten Jahren die Gewinne in der Strombranche, auch bei der Axpo. Aus der Not entschieden die Eigentümer, Axpo in die Axpo Solutions AG und Axpo Power AG aufzuteilen und die Axpo mit einem neuen, modernen Vertragswerk auch bei der Eigentümerstruktur ins 21. Jahrhundert zu überführen. So verhindert der NOK-Gründungsvertrag beispielsweise Veräusserungen von Aktien und damit auch die Beteiligung weiterer Aktionäre. Und bei einer Aktienkapitalerhöhung müssten alle Vertragskantone die neuen Aktien nach den bisherigen Verhältnissen übernehmen, wofür Einstimmigkeit notwendig wäre.
 
Netzte und Wasserkraft sollen in Schweizer Hand bleiben

Das neue Vertragswerk besteht aus Eignerstrategie, Aktionärsbindungsvertrag und den Statuten. In der Eignerstrategie legen die Eigentümer Ziele und Grundsätze fest, an die sich der Verwaltungsrat der Axpo zu halten hat. Er kann davon nur nach Rücksprache mit den Eigentümern abweichen. In der Eignerstrategie wird u.a. festgehalten, dass die von der Axpo gehaltenen Anteile an Netzen und Wasserkraft mehrheitlich direkt oder indirekt im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben müssen.
 
Gerade in Bezug auf das berechtigte Anliegen des Grossen Rats, dass versorgungsrelevante Infrastrukturen wie die Energieinfrastruktur mehrheitlich in Besitz der öffentlichen Hand sein müssen, stellt diese Bestimmung einen Quantensprung dar. Heute gibt es diesbezüglich nämlich keine verbindlichen Bestimmungen.
 
Der Grosse Rat hat nun im kantonalen Energiegesetz festgehalten, dass bei wesentlichen Veränderungen der Statuten, des Aktionärsbindungsvertrags und der Eignerstrategie der Grosse Rat zu konsultieren ist. Das Kantonsparlament ist aber der Governance anderer Beteiligungen des Kantons gefolgt und wird auch künftig nicht bei allen Änderungen durch den Regierungsrat angehört werden müssen. Es ist wichtig, dass der Regierungsrat insbesondere mit der Eignerstrategie rasch handeln und verbindliche Leitplanken setzen kann. Dies ist nur dann möglich, wenn die Eignerstrategie nicht für jede Änderung dem Grossen Rat vorgelegt werden muss.
 
Der Grosse Rat hat der Aufhebung des NOK-Gründungsvertrags zu Gunsten des neuen Vertragswerks bestehend aus Statuten, Aktionärsbindungsvertrag sowie Eignerstrategie mit 112:11 Stimmen deutlich zugestimmt.

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