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Rück- und Ausblick zum Jahresanfang

Rück- und Ausblick zum Jahresanfang

Vorab wünsche ich Ihnen alles Gute zum neuen Jahr! Jahresende und Jahresanfang bedeuten immer auch ein Rück- und Ausblick. Im Jahr 2022 hat der Grosse Rat einige Vorstösse behandelt, die direkte Auswirkungen auf das Wohneigentum im Kanton Aargau haben.

Neues Schätzungswesen und Eigenmietwertbesteuerung
Im September 2020 fällte das Verwaltungsgericht den Entscheid, dass der Eigenmietwert die Grenze von 60% des Marktmietwerts in keinem Fall unterschreiten darf. Der Regierungsrat schlug eine Festlegung des Eigenmietwerts bei 62% der Marktmiete vor. Der Grosse Rat folgte aber einem Minderheitsantrag aus der Kommission Volkswirtschaft und Abgaben und beschloss in der 1. Lesung, den Eigenmietwert auf 60% der Marktmiete festzulegen – also auf das durch den Bund geforderte Minimum. Weiter hatte der Grosse Rat bereits vorher einen Vorstoss überwiesen, wonach die zusätzlichen Einnahmen aus der Erhöhung des Eigenmietwerts und der Verkehrswerte zu kompensieren und an diejenigen zurückzuführen seien, welche einer steuerlichen Mehrbelastung ausgesetzt sind. Damit hat der Grosse Rat die beiden Hauptforderungen des HEV Aargau gestützt. 

Qualitative und quantitative Vorgaben für den privaten Garten
Ein Vorstoss, der qualitative und quantitative Biodiversitätsvorgaben im Siedlungsgebiet und damit auch im privaten Garten verlangt, wurde vom Grossen Rat überwiesen. Der Druck kam nicht nur von links-grüner Seite, sondern auch seitens der Bauernfraktion innerhalb der SVP. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass in diesem Bereich eher früher als später Vorgaben auf die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zukommen werden. Bald schon werden wohl die Gemeinden alle Gärten kontrollieren müssen, ob Biodiversitätsvorgaben umgesetzt würden… Mehr muss man dazu nicht schreiben. In der Beratung des Budgets 2023 und der Folgejahre habe ich zudem bemerkt, dass der Regierungsrat für solche Massnahmen bereits Geld eingestellt hat – insgesamt bis ins Jahr 2026 zwei Millionen Franken.

Ausbau von Subventionen für allerlei
Der Grosse Rat hat kurz vor Jahresende das Energieförderprogramm für die Jahre 2021 bis 2024 um 52.8 Millionen Franken auf 128.22 Millionen Franken aufgestockt. Die Subventionen für Energiesparmassnahmen und den Heizungsersatz werden also weiter kräftig ausgebaut. Die Stimmungslage war klar: Die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer würden nur sanieren und ihre fossile Heizung ersetzen, wenn sie dafür auch Geld bekämen. Bereits ist im Übrigen die Rede über eine Verlängerung der Fördermittel ab 2025… Ich habe bereits mehrmals gemahnt: Einmal eine Subvention geschaffen, wird sie nie mehr verschwinden. Ich erinnere mich an meinen Mathematiklehrer. Er schrieb jeweils an die Tafel «qed, quod erat demonstrandum» – was zu beweisen war.

Weiter hat der Grosse Rat einen Vorstoss überwiesen, der verlangt, dass neu auch die Erstellung der Basis-Ladeinfrastruktur mit Lastmanagement in gemeinsam erschlossenen Parkierungsanlagen von Mehrparteiengebäuden subventioniert werden soll. Der Regierungsrat rechnet damit, dass dies 1.4 Millionen Franken pro Jahr kosten würde.

Zwar nicht eine Subvention, aber ferner soll der Kanton künftig kantonale Darlehen für den Zubau von Photovoltaikanlagen bereitstellen. Auch diesen Vorstoss hat der Grosse Rat überwiesen. Wie wenn in den Zubau von erneuerbaren Energien nicht bereits genügend subventioniert würde.

Angesichts der prekären finanziellen Lage des Kantons Aargau – für das Jahr 2023 ist ein Defizit von 300 Millionen Franken budgetiert – kommt mir der Umgang mit unseren Steuergeldern vor wie das Herauswerfen von Feuersteinen aus einer Hochzeitskutsche. Einfach mal raus damit – egal, ob der Einsatz von Steuergeldern effizient und effektiv ist.

Ausblick auf das Jahr 2023
In den nächsten Monaten wird es darum gehen, den Beschluss des Grossen Rats zur Eigenmietwertbesteuerung in der 2. Lesung zu bestätigen und damit für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer das Beste aus der Vorlage herauszuholen.

Ebenfalls werden wir uns dafür einsetzen, dass die verschiedenen oben ausgeführten Forderungen, die mittels Vorstössen zur Weiterbearbeitung an die Regierung überwiesen worden sind, mit der Vorlage der regierungsrätlichen Botschaften doch noch gebodigt werden können. Derzeit ist noch nicht klar, was mit dem kantonalen Energiegesetz passiert, es ist aber damit zu rechnen, dass der Regierungsrat die Revision aufgrund der verschiedenen, laufenden Bundesgesetzgebungsprozesse zurückstellt.

Mein Fazit 2022: Hauseigentumfeindliche Vorlagen werden im Grossen Rat nur von FDP und SVP konsequent bekämpft. Immerhin hat die GLP bei der Eigenmietwertbesteuerung den Antrag auf 60% unterstützt, ansonsten hätte es auch da keine Mehrheiten gegeben. Enttäuschend allerdings ist, dass sich die Mitte bei all diesen Themen immer auf die links-grüne Seite geschlagen hat.

Mein Ausblick 2023: Korrekturen müssen wir national bei den Wahlen im Oktober 2023 und kantonal bei den Wahlen 2024 erwirken. Der HEV Aargau wird Ihnen, geschätzte Mitglieder, Kandidatinnen und Kandidaten empfehlen, die sich konsequent für das Wohneigentum einsetzen.

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