Jede Gemeinde hat ihre Besonder- und Eigenheiten: Eine Stadt wie Zofingen kann nicht mit einer Gemeinde wie Seon und diese nicht mit Rekingen verglichen werden. Es stellen sich ganz unterschiedliche Herausforderungen und Anforderungen. So unterschiedlich die Gemeinden sind, so verschieden präsentieren sich die kommunalen Bau- und Nutzungsordnungen (BNO).
Enormer Planungs- und Prüfungsaufwand für Gemeinden und Kanton
Die BNO müssen durch die Gemeinden in regelmässigen Abständen revidiert werden. Da die Komplexität mittlerweile so hoch ist, müssen oftmals externe Planungsbüros beauftragt werden, was das gesamte Verfahren nicht nur zeit-, sondern sehr kostenintensiv werden lässt. Eine Gemeinde mit rund 1500 Einwohnern wendet da schnell mal 500'000 Franken als Planungsaufwand auf.
Ist diese BNO abgeschlossen, geht sie zur Prüfung an den Kanton. Bei über 200 Gemeinden im Kanton Aargau stellt dies einen immensen Prüfungsaufwand für den Kanton dar, was nicht nur personalintensiv ist, sondern zu langen Wartezeiten für die Gemeinden führt, während denen sie in ihrer Entwicklung behindert sind.
Digitalisierung als Chance
Gleichzeitig gibt es Bestrebungen, den gesamten Bauplanungs- und Baubewilligungsprozess zu digitalisieren. Mit dem Projekt eBau Aargau kann in den drei Pilotgemeinden Aarburg, Endingen und Möhlin die Baubewilligung bereits online beantragt werden. Darüber hinaus gibt es Ideen, wie auch bei der Planung, insbesondere in den Phasen Vorstudie und Vorprojekt, mittels Digitalisierung das Verfahren beschleunigt und damit der Planungsaufwand für die Bauherrschaft massiv gesenkt werden kann. Voraussetzung für die Digitalisierung sind allerdings standardisierte Prozesse und im Falle des Bauens auch eine Standardisierung der Rechtsnormen.
Prüfung einer Standardisierung
Vor diesem Hintergrund hat die FDP-Fraktion am 20. März 2018 ein Postulat eingereicht. Wir wollen vom Regierungsrat geprüft haben, inwiefern mittels einer gewissen Standardisierung der BNO a) die Planungsarbeiten in den Gemeinden und b) die kantonalen Prüfungen effizienter abgewickelt sowie c) die Chancen der Digitalisierung wie bspw. die Verfahrensbeschleunigung, Kostensenkung, Vereinfachung der Lesbarkeit oder eine Deregulierung genutzt werden können. Der Regierungsrat hat dabei sowohl strukturelle wie inhaltliche Standardisierungsmöglichkeiten aufzuzeigen – und er muss ausweisen, in welchen Belangen und wie stark in die Hoheit der Gemeinden eingegriffen werden müsste, um obgenannte drei Ziele zu erreichen.
Ist diese Auslegeordnung vorhanden, können wir zusammen mit den Gemeinden entscheiden, ob uns dies der Preis eines möglichen Verlusts der Gemeindeautonomie wert ist – zu Gunsten von mehr Effizienz in den Verfahren und für die Chancennutzung der Digitalisierung.