Es lebe die unnötige Regulierung
Der Grosse Rat hat am 14. Mai 2019 in 2. Beratung sehr deutlich mit 95 zu 24 Stimmen definitiv ein kantonales Litteringverbot beschlossen. Mit diesem neuen Gesetz wird Littering künftig im ganzen Kanton mit 300 Franken gebüsst.
Die zweite Beratung im Grossen Rat brachte keine neuen Argumente zum Vorschein. Die liberale Bastion, die generell kritisch gegenüber der Schaffung von neuen Gesetzen eingestellt ist und sich weiterhin gegen die Einführung eines kantonalen Litteringverbots gewehrt hatte, ist bereits in der vorberatenden Kommission Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung auf nur noch eine Stimme geschrumpft. So war denn auch der Kampf im Grossen Rat von Anfang an aussichtslos. Und doch hat sich die FDP-Fraktion in ihrer grossen Mehrheit bis zum Schluss am Grundsatz von Montesquieu ausgerichtet: «Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, so ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.»
«Wie kann man gegen ein Litteringverbot sein?»
Diese Frage wurde mir im Vorfeld und Nachgang zu dieser Debatte oft gestellt. Selbstverständlich verachten auch wir Freisinnige das Littering – eine Zeiterscheinung einer wohlstandsverwahrlosten Gesellschaft, die eine gute Kinderstube vermissen lässt. Oder wer wirft Abfall zu Hause im Wohnzimmer einfach auf den Boden und kümmert sich nicht mehr darum? Eben.
Aber um diese Frage ging es gar nicht. Denn bereits heute ist Littering verboten und wird seit Jahren flächendeckend im gesamten Kanton gebüsst. Alle Gemeinden haben ein entsprechendes Verbot in ihren Polizeireglementen verankert. Und trotzdem: Mit Bussen können wir dem Problem Littering offensichtlich nicht Herr werden, ansonsten bereits die auf Gemeindestufe geltende Regelung Wirkung gezeigt hätte. Das Problem am Littering: Gebüsst werden kann nur, wer in flagranti erwischt wird. Fragen Sie an den anstehenden Gemeindeversammlungen, wie viele Bussen im letzten Jahr aufgrund von Littering ausgestellt wurden.
Montesquieu ist so etwas von «out»
Das bestehende Litteringverbot wird nicht effektiver, nur weil es jetzt kantonal geregelt ist. Das kantonale Litteringverbot kann nicht besser durchgesetzt werden, weil es sich nun um eine kantonale Regelung handelt. Und ein Gesetz, das nicht durchgesetzt werden kann, ist schlicht nutzlos. Das Litteringverbot hätte gut und gerne einfach in den Polizeireglementen belassen werden können. Aber in Zeiten der Symbolpolitik und in einem Wahljahr ist Montesquieu scheinbar so etwas von total «out». Es lebe die unnötige Regulierung! So hat der Grosse Rat sehr deutlich mit 95 zu 24 Stimmen ein kantonales Litteringverbot geschaffen.