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Indirekten Finanzausgleich abschaffen – Grosser Rat stimmt der Revision des Strassengesetzes in erster Lesung zu

Kernstück der Revision des Strassengesetzes ist die Einführung eines einheitlichen Beitragssatzes für die Gemeinden von 35 Prozent an Strassenbauvorhaben an den Kantonsstrassen (innerorts). Heute leisten die Gemeinden unterschiedlich hohe Investitionsbeiträge. Mit dem einheitlichen Beitragssatz von 35 Prozent wird der indirekte Finanzausgleich abgeschafft. Der Grosse Rat hiess das revidierte Strassengesetz in der ersten Lesung deutlich gut.

Seit 1971 ist der durchschnittliche Beitragssatz der Gemeinden von 36.6 auf 46.8 Prozent angestiegen. Mit der Revision des Strassengesetzes soll dieser Beitrag wieder auf das ursprüngliche Niveau von 1971 zurückgeführt werden und neu für alle Gemeinden 35 Prozent betragen. Mit diesem einheitlichen Satz wird der indirekte Finanzausgleich abgeschafft, da die Gemeinden heute unterschiedlich hohe Beiträge je nach Interesse und finanzielle Leistungsfähigkeit leisten. Mit der Revision reduziert sich der Gesamtbetrag der Gemeindebeiträge von 38 auf 27,3 Millionen Franken. Damit kein Investitionsstau entsteht, soll das neue Gesetz bereits per 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Abschaffung des türkischen Basars
Bei Umfahrungsstrassen basiert aktuell der Gemeindebeitrag auf individuellen Absprachen zwischen Kanton und Gemeinde. Im Sinne der Rechtsgleichheit und der Rechtssicherheit wird dieser türkische Basar abgeschafft. Neu leisten die Gemeinden den Beitrag von 35 Prozent an die Anschlussknoten, auch wenn diese im Ausserortsbereich liegen. Die Umfahrungsstrasse aber wird zu 100 Prozent durch den Kanton bezahlt.

Auch im Bereich des Verkehrsmanagements gibt es eine gesetzliche Klärung. Die zentrale Steuerung wird durch den Kanton erstellt, betrieben und finanziert. Die dezentralen Erfassungs- und Steuergeräte gehören entsprechend dem Grundeigentum entweder dem Kanton oder der Gemeinde. Die Zuständigkeit für Bau, Unterhalt und Betrieb der Anlagen richtet sich nach dem Eigentum.

Streitpunkt Strassenbeleuchtung
Heute ist die Strassenbeleuchtung zu 100 Prozent im Eigentum der Gemeinden bzw. derer Werke. Der Grosse Rat forderte mit einem überwiesenen Vorstoss, dass sich der Kanton anteilsmässig an den Kosten der Strassenbeleuchtung zu beteiligen hat. Der Grosse Rat forderte aber nie den Eigentumsübertrag an den Kanton. Der Regierungsrat schlägt mit der Revision aber vor, das Eigentum an der Strassenbeleuchtung zu übernehmen.

Mit dem geplanten Eigentumsübertrag stellen sich viele Fragen, die noch nicht geklärt sind. Aus Sicht der FDP bringt dieser Eigentumsübertrag neue Schnittstellen, welche Mehraufwand zur Folge haben und keinerlei Mehrwert bringen – weder beim Kanton noch bei den Gemeinden. Kommt hinzu, dass viele Strassenbeleuchtungen im Eigentum der Gemeinde- oder Regionalwerke sind. Eine staatliche Enteignung von meist privatrechtlich organisierten Unternehmen erachtet die FDP als sehr heikel und ist grundsätzlich abzulehnen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Die FDP hat daher einen Prüfungsantrag gestellt, welcher grossmehrheitlich überwiesen wurde. Ziel ist es, dem Auftrag des Grossen Rats zu entsprechen: Eine anteilsmässige Kostenbeteiligung durch den Kanton zu erwirken – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

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