Das harmonisierte Fördermodell der Kantone sieht im Bereich der Wärmenetze zwei verschiedene Massnahmen zur Förderung vor. Entweder wird mit einem Investitionsbeitrag direkt der Anschluss gefördert oder der Wärmenetzbetreiber erhält einen Förderbeitrag. Die allermeisten Kantone leisten einen Investitionsbeitrag an den Liegenschaftenbesitzer. Der Kanton Aargau setzt auf die Wärmenetzbetreiber, damit der langfristige Energiepreis reduziert werden kann. Der Kanton Bern fördert sogar beide Massnahmen.
Benachteiligung bei Technologieentscheid
Wenn die Ölheizung bspw. durch eine Wärmepumpe ersetzt wird, so erhalten die Liegenschaftenbesitzer einen Investitionsbeitrag. Wenn aber der Anschluss an ein Wärmenetz erfolgt, so erhält der Liegenschaftenbesitzer nichts. Für die Technologieentscheidung ist aber relevant, wie hoch die Investitionen in das neue Heizsystem sind, insbesondere dann, wenn es sich oftmals um ältere Liegenschaftsbesitzer handelt, welche verständlicherweise kaum langfristige Unterhalts- und Betriebskostenrechnungen machen. Das Fördersystem im Kanton Aargau benachteiligt also Wärmenetze entscheidend. Und dies obwohl Wärmenetze eigentlich am effizientesten wären.
Kein Beitrag an das Wasserverteilsystem
Der Gipfel der Absurdität ist aber die Tatsache, dass eine Erstinstallation eines Wasserverteilsystems im Haus beim Wärmenetzanschluss nicht gefördert wird, beispielsweise bei Wärmepumpen aber schon. Wird die Ölheizung also durch eine Wärmepumpe ersetzt, wird die Wärmepumpe gegenüber dem Wärmenetz doppelt bevorzugt. Das ist absurd, widerspricht dem Grundsatz der Technologieneutralität und soll sofort geändert werden.
Aktuell
Wärmenetze im neuen Förderprogramm energieAARGAU benachteiligt – Absurdität im Förderprogramm sofort ändern
Mit meiner Motion "Anpassung der Förderbedingungen im Bereich Anschluss an Wärmenetze" musste ich bereits wenigen Wochen nach dem Start des neuen Förderprogramms energieAARGAU eingreifen. Bei einem Anschluss an ein Wärmenetz erhält der Liegenschaftenbesitzer aktuell keine Fördergelder und auch keinen Zusatzbeitrag bei der Erstinstallation eines Wasserverteilsystems. Das muss im Sinne der Technologieneutralität sofort angepasst werden.