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Parlament setzt sich über Volksentscheid hinweg – Zwang zur Eigenstromproduktion wird nochmals diskutiert

Im September 2020 lehnte das Aargauer Stimmvolk das kantonale Energiegesetz knapp ab. Bestandteil der Vorlage war die Eigenstromproduktion. Bei Neubauten oder Umbauten und Erweiterungen von mehr als 100m2 neu geschaffener Energiebezugsfläche wären Hauseigentümer gezwungen worden, eigenen Strom zu produzieren. Nun hat der Grosse Rat eine parlamentarische Initiative überwiesen, um diese Bestimmung im kantonalen Energiegesetz zu verankern.

Mit der Bestimmung zur Eigenstromproduktion sollen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, welche einen Neubau erstellen oder einen bestehenden Bau erweitern oder umbauen – und dabei eine neue Energiebezugsfläche von mindestens 100m2 schaffen – gezwungen werden, einen Anteil an Eigenstrom selbst zu produzieren. In der Regel handelt es sich um Photovoltaik-Anlagen, die installiert werden müssen.

Mitte-Links foutiert sich um Volksentscheide
Im kantonalen Energiegesetz, welches das Aargauer Stimmvolk im September 2020 knapp ablehnte, war die exakt gleiche Bestimmung enthalten. Und sie war mit ein Hauptgrund, warum das Energiegesetz an der Urne scheiterte. Doch nicht einmal ein Jahr nach der Abstimmung haben die Mitte-Links-Fraktionen nun im Grossen Rat einen erneuten Anlauf genommen, den Zwang zur Eigenstromproduktion durchzubringen.

Zwangsmassnahmen haben Hochkonjunktur
Während das Problem der fehlenden Stromversorgungssicherheit im Winter auf die lange Bank geschoben wird, werden die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer staatlich gezwungen, in PV-Anlagen zu investieren. Dies, obschon mit dieser Massnahme nur eine minime Wirkung erzielt werden kann. Dieser Zwang ist unliberal und nicht notwendig, weil PV-Anlagen ohnehin installiert werden.

Mitte-Fraktion stimmt stramm mit Rot-Grün
Im Rat hat sich einmal mehr gezeigt, dass a) die GLP sich nicht von den Grünen unterscheidet und b) die Mitte-Fraktion stramm mit der linken Ratshälfte stimmt. Die parlamentarische Initiative wurde mit 63 Stimmen (60 waren notwendig) zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Kommission überwiesen.

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