Investitionen in den Unterhalt von Liegenschaften werden steuerlich nicht immer gleich qualifiziert. Künftig sollen Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, auch dann steuerlich in Abzug gebracht werden können, wenn sie im Zusammenhang mit geringfügigen Um- und Ausbauten von bestehenden Gebäuden erfolgen. Denn heute gelten solche Investitionen als wertvermehrend und sind nicht abzugsberechtigt. Nationalrätin Maja Riniker hat im März 2022 gleichzeitig eine gleichlautende Motion im Nationalrat eingereicht, um diese Abzugsmöglichkeiten schweizweit einheitlich zu regeln.
Mindestalter von Bauten für PV-Steuerabzug abschaffen
Heute kann der Bau einer Solaranlage grundsätzlich steuerlich in Abzug gebracht werden, wenn das Haus, auf oder an welchem die Anlage errichtet wird, vor mehr als fünf Jahren erstellt wurde. Nationalrat Jacques Bourgeois fordert in einer Motion, dass die Installation von PV-Anlagen auch bei Neubauten steuerlich in Abzug gebracht werden kann.
Durch die Überweisung der Postulate muss nun der Regierungsrat die Einführung dieser steuerlichen Abzüge im Rahmen der Neuauflage des Aargauer Energiegesetzes berücksichtigen – als Fremdänderung im Steuergesetz. Zuerst braucht es allerdings die Anpassung im Bundesgesetz über die Direkte Bundessteuer sowie die Steuerharmonisierung.
Aktuell
Steuerliche Abzüge im Energiebereich – Grosser Rat überweist zwei FDP-Postulate
Mit zwei Postulaten forderte die FDP-Fraktion, dass steuerliche Abzüge im Energiebereich eingeführt werden, welche aktuell auf Bundesebene diskutiert werden. Einerseits sollen neue PV-Anlagen auch bei Neubauten, andererseits Kosten für Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, auch im Zusammenhang mit geringfügigen Um- und Ausbauten von bestehenden Gebäuden steuerlich in Abzug gebracht werden können. Beide Postulate wurden entgegen der Anträge des Regierungsrats überwiesen.