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Abstimmungen vom 18. Juni: 2x Nein

Abstimmungen vom 18. Juni: 2x Nein

Am 18. Juni 2023 stimmen wir gleich über zwei Vorlagen ab, welche die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer direkt betreffen.

Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative

Wer ist schon dagegen, dass wir das Netto-Null Ziel 2050 erreichen möchten? Wohl kaum jemand. Auch der HEV Aargau und ich nicht. Der Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative verlangt, dass bis 2050 keinerlei Treibhausgase mehr emittiert werden. Der Weg dorthin soll mit verbindlichen Zwischenzielen abgesteckt werden. Soweit so gut.

Was allerdings passiert, wenn diese Zwischenziele nicht erreicht werden, dazu macht das Gesetz keine Aussagen. Die Bürgerinnen und Bürger kaufen die Katze im Sack. Das erinnert stark an die Abstimmung über die Energiestrategie 2050, bei welcher mit unrealistischen Zielen eine Energieromantik vorgegaukelt wurde. Nun zeigt sich bereits zu Beginn der Umsetzung die harte Realität einer Strommangellage und stark steigenden Strompreisen.

Um die Ziele im Gebäudesektor zu erreichen schlägt das Bundesparlament während 10 Jahren Subventionen von 200 Millionen (!) Franken pro Jahr für Gebäudesanierungen und den Heizungsersatz vor. Von diesen Fördergeldern sollen alle profitieren. Ob sie es brauchen oder nicht.

Dabei hat das Bundesparlament völlig ausser Acht gelassen, dass der flächendeckende Ersatz fossiler Heizsysteme durch Wärmepumpen den Strombedarf emporschnellen lässt. Dieser Bedarf kann auch mit den beschlossenen Ausbauten erneuerbarer Energien nicht abgedeckt werden. Ohne Stromversorgungssicherheit werden wir uns schwer tun, auf elektrische Anwendungen umzusteigen. Konsequenterweise hätte das Bundesparlament deshalb in das Gesetz auch den Bau von grossen, klimaschonenden Kraftwerken aufnehmen müssen, welche die gewünschte Bandenergie im Winter zur Verfügung stellen.

Kantonale Klimaschutzinitiative

Die von SP und Grünen lancierte kantonale Initiative „Klimaschutz braucht Initiative“ verlangt, dass jährlich mindestens an 3% der Gebäude energetische Sanierungen mit Förderungen zu unterstützen sind. Hierzu müsste der Kanton zusätzlich 16.8 Millionen Franken pro Jahr in sein kantonales Gebäudeprogramm einwerfen. Heute gibt er bereits 7.75 Millionen Franken pro Jahr aus.

Die Initiative ist erstens nicht umsetzbar. Was passiert, wenn pro Jahr nicht 3% der Gebäude energetisch saniert werden? Erhalten dann die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer eine Verfügung zur Zwangssanierung? Und zweitens ist die Initiative für den Kanton Aargau nicht finanzierbar. Die finanzielle Lage des Kantons ist angespannt, für das Jahr 2023 rechnet der Kanton mit einem Budget von minus 300 Millionen Franken.

Beiden Vorlagen ist etwas genau gleich: Es besteht der Irrglaube, die Wirtschaft bräuchte diese «Ankurbelung». Die Auftragsbücher sind jedoch bereits voll, die notwendigen Fachkräfte fehlen. Mit so enorm hohen Fördergeldern wird die Nachfrage künstlich hochgeschraubt, der Markt wird überhitzt. Das einheimische Gewerbe kann diese Nachfrage aber gar nicht selber decken. Was ist die Konsequenz? Die anfallenden Arbeiten werden durch schlecht oder nicht ausgebildete Arbeitskräfte erledigt – oder es werden die ausserkantonalen oder sogar ausländischen Handwerkerinnen und Handwerker sein, welche dankend diese Aufträge annehmen und ausführen.

Und noch etwas lehrt uns die Ökonomie: Wo staatliche Förderungen bestehen, steigen die Preise an – den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern bleibt am Schluss vom Fördergeld so gut wie gar nichts. Wer im Gebäudesektor die Sanierungsrate erhöhen will muss sofort die masslosen Bauvorschriften reduzieren und die steuerlichen Anreize für Gebäudesanierungen verbessern.

Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen der Vorstand des HEV Aargau, beide Vorlagen am 18. Juni 2023 abzulehnen.

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