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Unlimitiertes Vorkaufsrecht für die Gemeinden

Unlimitiertes Vorkaufsrecht für die Gemeinden

Die SP-Fraktion verlangt in einer Motion, dass den Gemeinden künftig ein preislich unlimitiertes Vorkaufsrecht bei Liegenschaftsverkäufen zufallen soll.

Es sind gerade einmal zwei Monate her, als ich hier an dieser Stelle die Frage aufgeworfen habe, wie lange es wohl gehe, bis die nächste Wohneigentum feindliche Idee aus der Politik lanciert wird. Die SP-Fraktion im Grossen Rat hat bereits Ende April die Antwort geliefert. Sie verlangt in einer Motion, dass den Gemeinden künftig ein preislich unlimitiertes Vorkaufsrecht bei Liegenschaftsverkäufen zufallen soll. Damit sollen die Gemeinden dann bezahlbaren Wohnraum schaffen.

Es ist wahrlich interessant, nun sollen die Gemeinden noch gesetzlich erzwungen in den Immobilienmarkt einsteigen – und nicht nur das: nach dem Willen der SP sollen sie ein unlimitiertes Vorkaufsrecht bei einem Liegenschaftsverkauf erhalten. Geleitet natürlich vom Gedanken aus dem Parteiprogramm der SP: Grund und Boden dem Staat, Abschaffung des privaten Eigentums.

Spielen wir diese Idee mal gedanklich durch: Will der Gemeinderat Liegenschaften aufkaufen, so muss auch er eine gewisse Rendite erwirtschaften, ansonsten sich der Einsatz von Steuergeldern kaum rechtfertigen liesse. Denn Investitionen und Unterhalt müssen finanziert werden.

Ich kann mir sogar vorstellen, dass Gemeinderäte unter Druck gerieten, möglichst viel Rendite aus den Objekten herauszuholen, um die allgemeine Staatskasse zu entlasten oder Steuererhöhungen zu vermeiden – schliesslich hat sich ja, staatlich gewollt, ein neues, interessantes Betätigungsfeld für die Gemeinden eröffnet. Oder weitere Investitionen in Liegenschaften müssten über eine möglichst hohe Rendite finanziert werden. Ein unlimitiertes Vorkaufsrecht für Gemeinden führt kaum zu bezahlbarem Wohnraum.

Ganz praktisch frage ich mich allerdings, wie die Gemeinderäte das umsetzen sollten. In den jeweiligen Gemeindeordnungen ist die Kompetenzsumme für Liegenschaftskäufe festgelegt. In meiner Gemeinde beträgt diese bspw. CHF 2 Mio. pro Jahr. Nehmen Sie eine kleine Gemeinde, bspw. Münchwilen im Fricktal, da liegt die Kompetenzsumme pro Jahr bei CHF 250'000.-. Erstens müssten die Gemeinden genügend Kapital aufweisen, um eine Liegenschaft zu kaufen und zweitens müssten die Gemeinderäte, würden sie das Vorkaufsrecht denn ausüben wollen, den Beschluss jeweils der Gemeindeversammlung unterbreiten. Damit wären Liegenschaftsverkäufe für mehrere Monate blockiert – an Referenden mag ich gar nicht denken.

Angesichts der Tatsache, dass die Gemeinden finanziell nicht auf Rosen gebettet sind, die Fesseln durch die Gemeindeordnungen – zu Recht – eng angelegt sind und die Gemeinderäte ihre Kernaufgabe kaum darin sehen, auf dem Immobilienmarkt mitzuspielen, dürften sie wohl fast ausschliesslich auf das Vorkaufsrecht verzichten.

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