Die FDP war sich immer bewusst, dass die rechtlichen Grundlagen zum Aufbau und zur Führung von Tagesschulen im Kanton Aargau bereits gegeben sind. Verschiedene Gemeinden haben bereits Tagesschulen eingeführt oder sind daran, solche aufzubauen. Die heutige Angebotspalette geht aber viel weiter. Neben Tagesschulen gibt es viele Gemeinden, die schulergänzende Tagesstrukturen und/oder eine familienergänzende Betreuung anbieten. Diese unterschiedlichen Angebote bilden einerseits die Strukturen der Gemeinden und Schulen, andererseits aber auch die Bedürfnisse der Eltern und Kinder am besten ab.
Kein weiterer Handlungsbedarf
Die FDP sieht deshalb auch keinen Handlungsbedarf. Es sind die Gemeinden, welche die Bedürfnisse ihrer Bevölkerung und die Strukturen der Schulen am besten kennen. Also können auch sie ein der Nachfrage entsprechendes Angebot zimmern. Es braucht keine weiteren kantonalen Vorgaben. Der Regierungsrat hat neben der Prüfung des Anliegens auch einen Leitfaden zur Errichtung von Tagesschulen erarbeitet. Dieser liegt den Gemeinden und Schulen nun vor. Das Geschäft wurde schliesslich durch den Grossen Rat abgeschrieben.
Aktuell
Prüfung der Rahmenbedingungen für Tagesschulen
Der Regierungsrat musste aufgrund eines überwiesenen SP-Postulats die Rahmenbedingungen für den Aufbau und die Führung von Tagesschulen prüfen. Die Prüfung hat nun ergeben, dass die Gemeinden mit den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen bereits heute Tagesschulen einführen können. Für die FDP-Fraktion war das keine Überraschung, den Aufwand hätte sich der Kanton sparen können.