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Grosser Rat heisst Richtplananpassungen zu regionalen ARA gut

Der Grosse Rat genehmigte an seiner Sitzung vom 7. November 2023 die Standortfestsetzung von regionalen Abwasserreinigungsanlagen und ebnet damit den Weg für die Zusammenschlüsse von mehreren kleinen Anlagen zu grossen Abwasserreinigungsanlagen, welche dannzumal die Anforderungen an die Eliminierung von Mikroverunreinigungen auch in einer ökonomisch und betrieblich sinnvollen Grösse erfüllen können.

Abwasserreinigungsanlagen sind in der Geschichte des Umweltschutzes eine Erfolgsgeschichte. Seit den 1970er Jahren hat eine Konsolidierung von ursprünglich 94 auf 41 Anlagen im Kanton Aargau stattgefunden. Doch neue Herausforderungen an die Abwasserreinigung wie die Rückgewinnung von Phosphor aus dem Klärschlamm oder die Eliminierung von Mikroverunreinigungen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe haben verschiedene Regionen dazu bewogen, die Abwasserreinigung neu zu denken.

Abschluss eines langen Prozesses
Nach jahrelangen Diskussionen und Vorbereitungen in den Regionen standen am Dienstag drei Richtplananpassungen für neue regionale Abwasserreinigungsanlagen zur Debatte. Der Zusammenschluss von mehreren kleinen zu einer grossen regionalen Anlage macht nicht nur aus ökologischen, sondern auch ökonomischen und betrieblichen Gründen Sinn.

So hat der Grosse Rat die Festsetzung der Standorte der ARA Region Klingnauer-Stausee mit Standort in Klingnau, der ARA Seetal mit Standort in Wildegg beschlossen und der Aufnahme in den Richtplan als Vororientierung der ARA Region Wynen-, Suhren- und Uerkental mit Standort Aarau zugestimmt.

Ausgleichsmassnahmen als umstrittener Punkt
Zu Diskussionen Anlass gab die Notwendigkeit von Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen nach dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. Eine Mehrheit des Rats von SVP, FDP und Mitte ist der Auffassung, dass der enge Ermessensspielraum für die notwendigen Kompensationsleistungen zwingend ausgenützt werden müsse, dienen diese Infrastrukturanlagen doch per se dem Umwelt- und Naturschutz. Dieses politische Statement des Grossen Rats muss in den nachgelagerten Verfahren berücksichtigt werden, wenn es um die Definition der erforderlichen Massnahmen geht. Die Richtplananpassung wurde schliesslich von allen Fraktionen mit Ausnahme der Grünen gutgeheissen.

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