Die FDP-Fraktion nimmt zur Kenntnis, dass im Kanton Basel-Land sogar nicht einmal der Übertrittsentscheid beschwerdefähig ist – dort entscheidet die Lehrperson abschliessend. Im Kanton Aargau hingegen sind sogar Einteilungen in Klassen anfechtbar – sowohl eine Einteilung in ein bestimmtes Schulhaus als auch in eine bestimmte Klasse innerhalb desselben Schulhauses. Die FDP wollte mit einem Postulat wissen, in welchen Fällen eine Einschränkung oder sogar eine Abschaffung der Beschwerdefähigkeit im Einklang unter Einhaltung der rechtsstaatlichen Grundsätzen möglich wäre.
Chance für Auslegeordnung verpasst
In der Beantwortung des Regierungsrats fehlt eine differenzierte Auseinandersetzung mit den verschiedenen "Tatbeständen". Er äussert sich lediglich allgemein, dass eine Einschränkung der Beschwerdefähigkeit von Entscheiden wider die Bundesverfassung sei. Die FDP bedauert, dass dem Grossen Rat diese Begründung zur Ablehnung des Postulats genügte. Wir hätten gerne eine differenzierte Auslegeordnung gehabt. Denn der FDP geht es nicht um promotionsrelevante Entscheide oder Übertrittsentscheide wie im Kanton Basel-Land, sondern um Entscheidungen von einer geringen Tragweite, die der effizienten Organisation der Schule vor Ort dienen. Die FDP-Fraktion war dabei alleine auf weiter Flur. So bleibt alles wie es ist und die Schulleitungen vor Ort sowie die Gemeinderäte schlagen sich weiterhin mit Beschwerden gegen Entscheidungen von geringer Tragweite herum.