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Wichtige Gesetzesrevisionen für das Wohneigentum

Wichtige Gesetzesrevisionen für das Wohneigentum

Unser Einsatz, geschätzte Mitglieder, für Sie und Ihr Wohneigentum geht auch im 2024 weiter. Im Grossen Rat stehen wichtige Gesetzesrevisionen an, in denen wir uns zusammen mit Verbänden und Parteien für das Eigentum im Kanton Aargau einsetzen werden.

In der ersten Beratung im Grossen Rat konnten wir bei der Neuauflage des Energiegesetzes erste Pflöcke einschlagen. Wenn seitens der Grünliberalen in der Debatte moniert wird, der Regierungsrat hätte sich der Position des Hauseigentümerverbands angeschlossen, dann haben wir im Vorfeld wohl nicht allzu schlechte Arbeit geleistet. Nun geht es darum, die Reihen in den bürgerlichen Parteien zu schliessen und im Sinne der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern weitere Verbesserungen durchzubringen und Angriffe von linker Seite auf das Eigentum abzuwenden. Konkret fordern wir nach wie vor eine einfach anwendbare Härtefallklausel. Ohne diese wird der HEV Aargau das Energiegesetz nicht unterstützen.

Dann stehen zwei Steuergesetzrevisionen an. Aufgrund eines Gerichtsentscheids muss der Eigenmietwert im Kanton Aargau auf mindestens 60% der Marktmiete angehoben werden. In der ersten Lesung schlug der Regierungsrat eine Anhebung auf 62% vor, was der Grosse Rat allerdings abgelehnt hatte. Wir werden uns weiterhin für 60% einsetzen, denn es gibt keinen Grund, über das geforderte Minium hinauszugehen. Gleichzeitig wird das Schätzungswesen reformiert und alle Liegenschaften im Kanton Aargau nach über 25 Jahren neu geschätzt. Dies wird einen deutlichen Anstieg der Vermögenswerte zur Folge haben.

Die Regierung rechnet mit Steuermehreinnahmen durch die Eigenmietwertbesteuerung und die Neuschätzung der Liegenschaften von 88 Mio. Franken beim Kanton und 80 Mio. Franken bei den Gemeinden. Die Fraktionen von Mitte, FDP und SVP haben gefordert, diese Mehreinnahmen mit gezielten Entlastungen saldoneutral zu kompensieren.

Der Regierungsrat ist diesem Auftrag nachgekommen und hat kurz vor Weihnachten seine Steuergesetzrevision veröffentlicht. Diese mag aus Sicht des HEV Aargau jedoch nicht vollends zu überzeugen. Der Regierungsrat schlägt nämlich vor, die hohen Vermögenssteuertarife zu senken. Zwar wird auch der Freibetrag bei den Vermögenssteuern erhöht, aber dennoch werden viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern von dieser Revision nicht profitieren, obschon sämtliche Mehreinnahmen von ihnen stammen. Denn der höhere Eigenmietwert führt zu höheren Einkommenssteuern und dort fehlt eine gezielte Entlastung für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern. Der HEV Aargau sieht deutlichen Korrekturbedarf und wird sich entsprechend in der Debatte einbringen.

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